Berlin, 30.6.2026: Die Bundesregierung kommt ihrem gesetzlichen Auftrag zum Schutz unseres Klimas und unserer Lebensgrundlagen nicht hinreichend nach. Das wird voraussichtlich auch der Klimaschutzbericht zeigen, der nach Klimaschutzgesetz jeweils bis zum 30. Juni vorgelegt werden muss. Ob die Regierung die Frist einhält, ist fraglich. Der Inhalt des Berichts ist jedoch weitestgehend absehbar: Der Expertenrat für Klimafragen hatte vor einigen Wochen bereits die Emissionsdaten und Maßnahmen bewertet und festgestellt, dass die Prognosen der Emissionsentwicklung seitens der Regierung zu optimistisch seien und die Klimaziele voraussichtlich verfehlt werden. Und das sogar ohne geplante Verschlechterungen etwa über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) oder die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu berücksichtigen.
Dazu sagt Vanessa Klocke, Co-Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland:
„Über 40 Grad waren es gerade vielerorts – aber die Bundesregierung lässt anscheinend auch dieser Weckruf der Klimakrise kalt. Statt der Erderhitzung entschlossen entgegenzutreten und die Menschen vor ihren Extremen zu schützen, setzt die Bundesregierung weiter auf fossile Energien, deren Nutzung Ursache für die Klimakrise ist. Dabei betreffen die Auswirkungen des Klimawandels nicht nur unser gesundheitliches Wohlergehen: Eine Hitzewelle wie die jüngste kostet auch die Wirtschaft sehr viel Geld etwa über sinkende Produktivität und steigende Energiekosten für den Kühlbedarf. Statt fossile Strukturen zu festigen, sollte die Regierung schnellstmöglich von Kohle, Öl und Gas ablassen. Krisenfest und resilient werden wir nur mithilfe erneuerbarer Energien. Und: Angesichts der aktuellen Hitzewelle und der dramatischen Finanzlage vieler Kommunen sollte die Bewältigung der Klimakrise und die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufgenommen werden, damit Bund und Länder die Städte und Gemeinden dauerhaft bei den notwendigen Investitionen für den Schutz der Menschen vor den Folgen der Klimakrise adäquat unterstützen können."
Zum Hintergrund:
Laut Paragraf 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes muss die Bundesregierung jedes Jahr bis zum 30. Juni dem Bundestag den Klimaschutzbericht vorlegen. In den vergangenen Jahren wurden diese und andere Fristen etwa für den Projektionsbericht oder für nötige Sofortprogramme oftmals verpasst.