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Berlin, 25. Juni 2026: Anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 25. Juni fordert der WWF die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf, entschlossen für die Energiewende einzutreten. Die Umweltorganisation hat am Morgen auch mit einer Freilichtgalerie vor dem Bundesrat für die dringend nötige Abkehr von fossilen Energien demonstriert. Bundespolitisch sorgen gleich mehrere Prozesse aktuell für besondere Aufmerksamkeit und Kritik, unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Netzanschlusspaket, das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) sowie das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Angesichts der fossilen Energiekrise warnt der WWF vor Rückschritten bei wichtigen energie- und klimapolitischen Errungenschaften.
„Energiewendetechnologien sind deutschlandweit eine zentrale Säule der Wertschöpfung an den Standorten. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie eine klimaneutrale Wärmeversorgung schaffen die Grundlage für ein zukunftsfähiges, bezahlbares Energiesystem. Das sichert Arbeitsplätze in den Regionen. Regulatorische Unsicherheit schadet hingegen wichtigen Zukunftsbranchen und sorgt für Investitionszurückhaltung, wie zuletzt auch eine Analyse des WWF Deutschland zeigte. Deutschland muss Tempo machen bei der Elektrifizierung der Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie, denn sie schützt Haushalte und Wirtschaft vor den Risiken fossiler Energiepreiskrisen“, sagt Vanessa Klocke, Co-Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland.
Der WWF Deutschland sieht bei den genannten Gesetzesvorhaben erheblichen Verbesserungsbedarf. Von der MPK braucht es das klare Signal an die Bundesregierung, die Weichen für die Energiewende richtig zu stellen. Dazu gehört, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und Stromnetze vorangetrieben wird sowie fossile Pfadabhängigkeiten reduziert und die sozialverträgliche Wärmewende beschleunigt statt ausgehöhlt werden.
Konkret sieht der WWF hier Nachbesserungsbedarf:
GModG
- Ein fossiles Betriebsverbot sollte – entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie – spätestens im Jahr 2040 rechtssicher verankert werden. Einige Länder haben sich ambitionierte Klimaziele gesetzt, die andernfalls nicht zu erreichen wären. Mindestens erforderlich wäre eine Länderöffnungsklausel.
- Fossile Kostenfallen sollten vermieden und Gas- und Ölheizungen aus der Liste der generellen Optionen gestrichen werden, um Klimaschutz und mehr Unabhängigkeit sicherzustellen.
- Es gilt, den Mieter:innenschutz deutlich zu verbessern, indem die Mehrkosten, die durch die Wahl der Heizung entstehen, vollständig von den Eigentümer:innen getragen werden. Die Schwelle für die volle Modernisierungsumlage bei Wärmepumpen ist zudem von 2,5 auf 3,0 JAZ anzuheben.
- Die Umsetzung des Solarstandards sollte ambitionierter ausfallen, indem Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude bereits ab Inkrafttreten des GModG in die Pflicht genommen werden und Wohngebäude ab 2027 folgen.
- Der generelle Einsatz von sogenannten grünen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff sollte vermieden werden, da dies ökonomisch nicht sinnvoll ist und die Transformation in anderen Sektoren, in denen diese Gase dringend benötigt werden, verlangsamt.
StromVKG
- Der Gesetzentwurf enthält mehrere Hürden für Batteriespeicher, etwa die Zehn-Stunden-Regelung und kaum erfüllbare Resilienzanforderungen, die neue Gaskraftwerke in den Ausschreibungen begünstigen. Angestrebt werden sollten stattdessen technologieneutrale und faire Teilnahmebedingungen für alle Speichertechnologien und Flexibilitätsoptionen.
- Dringend einzuarbeiten ist zudem ein verbindlicher Dekarbonisierungspfad für Gaskraftwerke mit konkreten Zwischenzielen für den Wasserstoffeinsatz ab den frühen 2030er-Jahren. Hierfür braucht es auch eine klare und wissenschaftsbasierte Definition von „H2-readiness“.
Netzanschlusspaket
- Der Redispatchvorbehalt ist in dieser Form abzuwenden, denn er würde in kapazitätslimitierten Netzgebieten den vorrangigen Netzanschluss für erneuerbare Energien faktisch aushebeln und den Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Abregelung abschaffen. Die Planungs- und Investitionssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien muss gewahrt werden.
- Die Priorisierung von Netzanschlüssen sollte dahingehend klargestellt werden, dass der Anschlussvorrang für erneuerbare Energien im EEG nicht im Konflikt mit den Regelungen des Netzanschlusspakets steht. Wichtig ist zudem, dass die angedachten Kriterien klar und abschließend ausbuchstabiert sind und eine gewisse Standardisierung angestrebt wird, um eine fragmentierte Regelungslandschaft zu vermeiden.
EEG
- Die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen sollte so lange erhalten bleiben, bis in der Direktvermarktung adäquate Alternativen geschaffen wurden. Eine überstürzte Systemumstellung könnte den Zubau in diesem Segment einbrechen lassen.
- Der Strommengenpfad im EEG sollte beibehalten und fortgeschrieben werden, denn er ist ein wichtiges Steuerungs- und Monitoringinstrument, gerade vor dem Hintergrund der lahmenden Elektrifizierung.
- Bei der Windenergie an Land ist eine Anhebung der Ausschreibungsmengen erforderlich, zunächst, indem die Sonderausschreibung mit einer Leistung von zwölf Gigawatt umgesetzt wird. Zudem sollte der systemisch benötigte Zubau der Windenergie im Süden des Landes beschleunigt werden.
- Bei der Umstellung des Finanzierungssystems auf Differenzverträge sollte darauf geachtet werden, dass Anreize zur Systemintegration erhalten bleiben und die Bedingungen für den PPA-Markt deutlich gestärkt werden.