Berlin, den 18.06.2026: Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat ein Sondergutachten zur Implementierung von Umweltrecht vorgelegt. Der Rat warnt vor Rückschritten beim Umweltschutz im Namen des Bürokratieabbaus. Dazu sagt Tobias Arbinger, Referent für Naturschutzpolitik beim WWF:
„Der Sachverständigenrat unterstreicht, dass Forderungen nach schlankeren Verfahren nicht zu schwächerem Umweltrecht führen dürfen. Politische Maßnahmen müssen dazu dienen, bestehendes Recht besser und effizienter umzusetzen, statt es zu verwässern. Das Gutachten ist Auftrag an den Bundestag. Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, die Verabschiedung des sogenannten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes kommende Woche im Bundestag zu stoppen. Mit diesem Gesetz soll einseitig großen Infrastrukturvorhaben immer der Vorrang vor Umweltbelangen gegeben und ein Ablasshandel bei Eingriffen in die Natur eingeführt werden. Auch das ebenfalls zur Abstimmung stehende Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz baut nicht Bürokratie ab, sondern Rechtsschutz für die Natur. Die Bundesregierung geht derzeit mit der Abrissbirne durch unsere Umweltgesetzgebung, ohne die Folgen für den Schutz unserer Lebensgrundlagen, für Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität, zu bedenken.“