EEG-Reform: Chance für zukunftsweisende Reform vertan

EEG-Reform: Chance für zukunftsweisende Reform vertan

Windkraftanlagen im Bau © Axel Ellerhorst / iStock
Windkraftanlagen im Bau © Axel Ellerhorst / iStock

Berlin, 08. April 2014 – Heute hat die Bundesregierung die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbschiedet. Ausdrückliche Zielsetzung war es, die Kosten gerechter zu verteilen und mit einem neuen Fördersystem den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Das Gesetz droht diesen Anspruch zu verfehlen. „Die Regierung hat die Chance auf eine faire und zukunftsweisende Förderung der erneuerbaren Energien vertan", kommentierte Regine Günther, Leiterin des Bereichs Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland den Beschluss.

 

Das Kabinett habe derzeit in Erwartung von Regelungen aus Brüssel zu den Industrierabatten noch Leerstellen gelassen. Alle bisherigen Informationen deuteten darauf hin, dass die Rabatte ausgeweitet statt eingedämmt werden. Damit werde ein zentrales Ziel der Reform, ungerechtfertigte Privilegierungen der Industrie zu kappen und die Verbraucher zu entlasten, nicht erfüllt.

Auch bei anderen Punkten sei es versäumt worden, grundlegende Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Möglichkeit mit der Reform den Grundstein für die qualitative Einbindung der Erneuerbaren Energien ins System zu legen wurde verpasst. Statt mehr den Wert des Stroms zu honorieren, setze man weiter auf die Förderung der Quantitäten. Dies müsste schnellstmöglich verändert werden, um das System zukunftssicher zu machen. Ansonsten sei langfristig ein überdimensionierter Speicherbedarf von Nöten. Je schneller dieser Weg beschritten werde, desto geringer werde der Speicherbedarf. „Insgesamt hätte das Gesetz stärker honorieren müssen, wenn Sonnenstrom nicht nur zur Mittagsspitze eingespeist wird und Schwachwindanlagen stärker zum Einsatz kommen. Hier greift das neue Gesetz leider zu kurz“, so Regine Günter vom WWF Deutschland.

 

Der WWF begrüßt, dass die Modernisierung alter Windräder durch leistungsstärkere neue Technik nicht in die Begrenzung von jährlich durchschnittlich 2.500 Megawatt Windkraftausbau an Land eingerechnet wird. Beim Thema Biomasse wurde der Ausbau von Neuanlagen auf 100 MW jährlich begrenzt, Bestandsanlagen jedoch der weitere Ausbau gestattet, sofern dieser zur Flexibilisierung der Anlage beiträgt. Damit eröffnet sich Biogasproduzenten eine „letzte Chance“ für eine ökologische Entwicklung der Branche durch eine Umstellung auf eine nachhaltigere Mischung der eingesetzten Rohstoffe und eine bedarfsgerechte Stromeinspeisung.

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WWF Presse-Team