Berlin, 17.02.2026: In einer Stellungnahme kommentiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) diverse Vorhaben der Bundesregierung wie das sogenannte „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Die Sachverständigen kritisieren deutlich geplante Einschnitte in den Umwelt- und Naturschutz. Dazu sagt Matthias Meißner, Leiter Politik und Biodiversität beim WWF Deutschland:
„Der Sachverständigenrat warnt die Bundesregierung eindringlich davor, Umwelt- und Naturschutz zugunsten aktionistischer Symbolpolitik vor den Bus zu werfen. Wir rufen die Bundesregierung auf, sich mit den Argumenten des sie beratenden Gremiums ernsthaft auseinanderzusetzen. Die Bundesregierung ist gut beraten, ihren Kurs zu korrigieren. Natur und Umwelt sind keine lästigen Planungshindernisse, sondern unsere Lebensgrundlage.
Das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ ist in seiner geplanten Form ein Naturzerstörungs-Beschleunigungsgesetz. Die vorliegende Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes beschränkt Verbände massiv in ihren Möglichkeiten, Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität mit rechtlichen Mitteln zu schützen. Verbandsklagen machen weniger als 0,1 Prozent aller verwaltungsgerichtlichen Verfahren aus. Sie sind kein Hemmnis für Infrastrukturvorhaben in Deutschland.
Deutschlands Verwaltungen müssen im 21. Jahrhundert ankommen. Bürger:innen wie Wirtschaft werden profitieren, wenn die Strukturen in Kommunen, Ländern und Bund agiler werden und mehr Hand in Hand als aneinander vorbei oder gegeneinander arbeiten. Dann ist die dringende Modernisierung Deutschlands möglich, ohne dafür unnötig unsere Natur zu zerstören. Darauf sollte das Augenmerk der Bundesregierung und der Bundesländer liegen.“
Stellungnahme SRU „Infrastrukturausbau nicht auf Kosten von Natur und Umwelt beschleunigen: https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2024_2028/2026_02_SN_Beschleunigung.pdf?__blob=publicationFile&v=8