Das Klimaschutzprogramm von 2023 wird den Anforderungen der Zeit nicht gerecht. Das hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in letzter Instanz entschieden. Grundlage war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe. Dazu sagt Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland:
„Es scheint, als agiere die Politik wie beim Topfschlagen auf eine der größten Krisen unserer Zeit – mit Richtungswechseln auf gut Glück. Nur: Das Ziel ist nicht ‚wärmer, wärmer, heiß‘. Nun ist gerichtlich festgestellt, was nötig ist: nämlich ein stringentes, konsequentes, umfassendes Maßnahmenpaket, das den gesetzlich festgeschriebenen Anspruch erfüllt, Klimaneutralität spätestens bis 2045 zu erreichen. Nur so können wir Deutschland zukunftsfest aufstellen und unser Wohlergehen mittel- und langfristig sichern. Bis März muss die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Außerdem steht die Aufstellung des Haushalts für 2027 an. Hier liegt die große Chance, die Grundlage für wirkungsvolle Klimapolitik zu legen. Mit den richtigen Maßnahmen und Investitionen kann die Kurskorrektur gelingen. Das schützt unsere Wirtschaft und erhöht die Lebensqualität für die Menschen heute und morgen. Klimaschutz muss Programm sein.“
Zum Hintergrund:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte auf Klage der DUH im Mai 2024 die Bundesregierung verurteilt, ihr Klimaschutzprogramm nachzuschärfen. Die Bundesregierung hatte daraufhin Revision eingelegt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschieden.