Kabinett berät Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Berlin, 20.01.2026: Am Mittwoch soll der Entwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Bundeskabinett zum Beschluss stehen. Damit will die Bundesregierung die Möglichkeiten von Verbandsklagen in Umweltangelegenheiten beschneiden und die Hürden für die Anerkennung als Umweltvereinigung erhöhen. Dazu sagt Heike Vesper, Vorständin Transformation von Politik und Wirtschaft des WWF Deutschland:

„Trotz Zuspitzung von Klimakrise und fortschreitendem Artenverlust will die schwarz-rote Regierungskoalition mit der Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft schwächen, den Schutz der Natur vor Gericht einzufordern. Das Klagerecht soll eingeschränkt werden. Widersprüche vor Gericht zu Infrastrukturprojekten sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Die Zulassung als klageberechtigte Umweltvereinigung soll befristet werden.

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ermöglicht Umweltvereinigungen, als Anwälte der Natur zu agieren, die sich nicht selbst vor Gericht vertreten kann. Es handelt sich um ein völkerrechtlich verbrieftes Gut, das dazu dient, Verwaltung und Investoren zur Einhaltung von Umweltstandards zu verpflichten. Nun werden diese Rechte zu Lasten von Umwelt und Arten beschnitten, komplizierter gemacht und bürokratisch überfrachtet.“

Untersuchungen zeigen, dass Umweltverbandsklagen bislang mit Augenmaß und vergleichsweise selten angestrengt werden. Siehe Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU), Rechtsschutz-in-Umweltangelegenheiten: www.ufu.de/downloads/rechtsschutz-in-umweltangelegenheiten-2025/

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Pressesprecherin

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