Im Kampf gegen die Klimakrise müssen wir unsere Energieversorgung schnellstmöglich und vollständig auf Erneuerbare Energien umstellen. Leider bleibt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaiers Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) weit hinter dem hierfür benötigten zurück.

Energiewende: Das Klein-Klein der EEG-Novelle reicht nicht

Anlässlich der 1. Lesung der EEG-Novelle im Bundestag haben wir daher gemeinsam mit Campact, der Deutschen Umwelthilfe, den Naturfreunden Deutschland, Robin Wood und dem Umweltinstitut München mit einer corona-konformen Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude die Parlamentarier:innen aufgefordert, den Gesetzentwurf deutlich nachzubessern. Protestierende in Merkel- und Altmaier-Masken, ausgerüstet mit winzigen Windrädern und Solarmodulen, standen Aktivist:innen mit großen Solarpaneelen und bis zu drei Meter hohen Windrädern gegenüber.

Der EEG-Gesetzentwurf muss von unserem Parlament wirklich dringend und deutlich nachgebessert werden. Im Gesetzestext offenbart sich, dass Peter Altmaier und die Große Koalition scheinbar nicht willens sind, die Energiewende voranzutreiben und so der Klimakrise zu trotzen. Der vorgeschlagene Ausbau der Sonnen- und Windenergie wird nicht reichen, um unseren steigenden Strombedarf klimafreundlich zu decken. Ebenso fehlt es an wirkungsvollen Maßnahmen, um überhaupt einen nennenswerten Zubau von Solar- und Windkraftanlagen zu ermöglichen. 

Wir fordern: Erneuerbare ausbauen, nicht rückbauen!

Rund 36 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen stammen aus der Energiewirtschaft, vor allem durch das Verbrennen von fossilen Energieträgern für Strom und Wärme. Für den Klimaschutz brauchen wir die Energiewende. Und für die Energiewende brauchen wir ein ambitioniertes Erneuerbare-Energien-Gesetz im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens!

Fünf Jahre nach Unterzeichnung des Pariser Klimavertrages und wiederholten Lippenbekenntnissen zum Klimaschutz hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun diesen unzureichenden Gesetzentwurf abgeliefert. Wir fordern daher, diesen Entwurf deutlich nachzubessern. Konkret bedeutet dies: 

  • Mehr Wind- und Sonnenenergie. Wir brauchen mindestens 75 Prozent Öko-Strom bis 2030 – statt den bisher geplanten 65 Prozent. Die installierte Leistung für Sonnenstrom muss bis 2030 verdreifacht, die installierte Leistung von Wind an Land verdoppelt werden.
     
  • Mehr Realitätssinn beim Blick in die Zukunft. Die Nachfrage nach sauberem Strom wird deutlich steigen, für die Industrie, aber auch zum Beispiel für E-Mobilität. Deswegen muss der Strombedarf Deutschlands jährlich überprüft und die Ausbaumengen der Erneuerbaren entsprechend angepasst werden.
     
  • Mehr Koordination der Energiewende im föderalen Deutschland. Wichtig ist, dass eine verbindliche Bund-Länder-Koordination vorangetrieben wird. Bisher fehlt die Grundlage, um den bundesweiten Ausbau effizient, zielführend und rechtssicher in allen Bundesländern zu gestalten.
     
  • Mehr Beteiligung der Bürger:innen. Die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen bei Windenergieanlagen ist überfällig. Sie sollte allerdings nicht freiwillig, sondern verpflichtend in Verbindung mit Bürgerstrommodellen erfolgen und ebenso für Bestandsanlagen gelten. Dies wäre ein wichtiges Signal an jene Regionen, die bereits heute stark von Windenergieanlagen geprägt sind.  

Die Energiewende ist ein gesellschaftliches Gemeinschaftswerk, deren Notwendigkeit es stets aufs Neue zu erklären gilt und an deren Gestaltung die Menschen vor Ort spürbar mitwirken und teilhaben sollten.

Henrik Maatsch, WWF-Energiewendeexperte

Wie geht es jetzt weiter?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Es soll zum wiederholten Male novelliert und noch in 2020 verabschiedet werden. Das Kabinett hat die EEG-Novelle für 2021 am 23. September beschlossen. Nach der heutigen ersten Lesung im Bundestag können alle Bundestagsabgeordneten zur zweiten Lesung noch Änderungsanträge stellen, bevor das Gesetz in dritter Lesung beschlossen werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.