Die Bewertung unternehmerischer Klimaziele erfolgt aufbauend auf globalen Emissionsminderungsszenarien unternehmensunabhängig. Dazu werden langfristige Erwärmungsniveaus („deutlich unter 2 Grad“, „unter 1,5 Grad“) in Relation gesetzt zu vorgelegten Unternehmenszielniveaus und 37 Kriterien (Target Validation Criteria) dabei herangezogen. Sie umfassen zentrale Elemente für die Festlegung von Reduktionsanforderungen wie die Emissionsbereiche, die zeitliche Auflösung, Transparenzanforderungen, u.a.m. Damit liefert das SBT-Methodenraster und der Bewertungsvorgang eine solide Grundlage zur Ersteinschätzung einer Unternehmensambition, basierend auf aus globalen Szenarien abgeleiteten Reduktionspfaden. SBTi bietet einen ersten nutzbaren Ansatz im Bereich der Bewertung sonst völlig unvergleichbarer Zielsetzungen von Unternehmen. Was SBTi nicht leistet ist eine vollumfängliche und regionalisierte, unternehmensscharf aufgelöste Bewertung weder vorgelegter Transformationsmaßnahmen eines einzelnen Unternehmens, noch eine Einschätzung geplanter Maßnahmen oder Umsetzungsankündigungen. Dies ist für Kapitalgeber und Investoren zur Einschätzung der tatsächlichen „Pariskompatibilität“ eines Geschäftsmodells allerdings grundsätzlich erforderlich. Die SBTi ist jedoch der bislang einzige unabhängig verfügbare Maßstab für eine Ersteinschätzung der Transformationsrichtung eines Unternehmens.
Im Zuge der hohen Dynamik um die europäischen Sustainable Finance Regulierung und internationaler Entwicklungen nimmt die Einschätzung der tatsächlich angestrebten und eingeleiteten Transformation von Unternehmen und Geschäftsmodellen eine immer höhere Bedeutung ein. Investoren und Finanzierer müssen sich immer klarer fragen – und dies insbesondere auch an ihre Portfoliounternehmen adressieren – wie diese Unternehmen die Transformation wissenschaftsbasiert angemessen umsetzen. Gerade die Unternehmen in emissionsintensiven Sektoren mit einer nachvollziehbaren und belegbaren Net-zero-Strategie sollten dann entsprechenden Kapitalzugang erhalten, und die Umsetzung der Strategie durch Investoren nachverfolgt und eingefordert werden. SBTi befähigt diesen Dialog in ersten Schritten, eine Vertiefung und Verbreiterung der Grundlagen ist jedoch durchaus gefordert. Nur über diese verbesserten und klaren Einordnungen zur Transformationsambition und Umsetzungsqualität wird die Einhaltung globaler THG-Budgets und Begrenzung der Erderhitzung gelingen. Dies bedingt auch zwingend die Transformation emissionsintensiver Geschäftsmodelle, die ja insbesondere hohen Kapitalbedarf haben. Nicht jedes Unternehmen kann und will diesen Weg entsprechend glaubhaft gehen, genau für diese Bewertung bleibt die kontinuierliche Verbesserung der Instrumente erforderlich. Investoren wären sonst in letzter Konsequenz zu Maßnahmen wie „Divestment“ zur Erfüllung eigener Ziele gezwungen, womit sie den direkten Einfluss auf die Transformation aufgäben.
RWE hat mit der Bestätigung der SBTi im Dezember 2020 nun ausgewiesen bekommen, dass in Bezug auf ein global ausgelegtes Szenario die Ambitionsniveaus des Unternehmens angemessen sind. Damit ist für Investoren ein erster Indikator gesetzt, jedoch keine ausreichend belastbare Grundlage zur in diesem Fall notwendigen weiteren Detailbewertung des Unternehmens in seinem speziellen regulatorischen Umfeld und den daraus resultierenden Anforderungen und folgenden Risiken gegeben. Diese Einschätzungen müssen Investoren gegenwärtig selbständig ergänzen, wie sich das am Beispiel der Axa zeigt, die RWE im Ergebnis der Analyse von der Liste für sie investierbarer Unternehmen genommen hat.