WWF: Forderung nach einer weiteren Folgenabschätzung darf Rechtssetzungsverfahren nicht gefährden

Heute hat der EU-Ministerrat in seinen Schlussfolgerungen zum Kommissionsvorschlag einer EU-Pestizid-Verordnung eine weitere Folgenabschätzung gefordert. Hierzu sagt Johann Rathke, Koordinator für Agrarpolitik und Landnutzungspolitik:

„Umwelt- und gesundheitsschädliche Pestizide müssen drastisch reduziert und sollten möglichst bald gänzlich nicht mehr angewendet werden. Das ist gesellschaftlicher Konsens und politischer Auftrag. Die Forderung nach einer Folgenabschätzung, die die Auswirkungen eines reduzierten Pestizideinsatzes auf die Versorgungssicherheit oder die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft prüfen soll, wirkt vorgeschoben. Unsere Versorgungssicherheit ist nicht durch weniger Pestizide gefährdet, sondern durch eine ineffiziente Flächennutzung und die fehlende Bereitschaft zu Veränderungen in der Agrarpolitik, um der Klimakrise, dem Artenrückgang und anderen Herausforderungen wirksam entgegenzutreten. Hier entsteht einmal mehr der Eindruck, dass die Folgenabschätzung allein aus taktischen Gründen gefordert wird, um unliebsame gesetzliche Festlegungen zur Reduzierung von Pestiziden zu verhindern. Dies könnte angesichts des knappen Zeitplans bis zur nächsten EU-Wahl zu erheblichen Verzögerungen und womöglich zum Scheitern des Rechtssetzungsverfahrens führen. Es ist daher richtig, dass sich die deutsche Bundesregierung gegen eine weitere Folgenabschätzung ausgesprochen hat. Es braucht endlich verbindliche Regelungen, um die negativen Auswirkungen und Risiken von Pestiziden wirksam zu verringern.“

 

Kontakt

Tobias Arbinger

Pressesprecher für Naturschutz, Biodiversität, Süßwasser, Asien, Kinder & Jugend / Berlin

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