Fristen für Klimaschutzsofortprogramme Verkehr und Gebäude verstreichen

Berlin, 17.7.2023: Die Bundesregierung missachtet erneut Vorgaben des Klimaschutzgesetzes. Nachdem sie schon die gesetzlichen Fristen für die Vorlage von Klimaschutz- und Projektionsbericht verstreichen lassen hat, werden nun auch keine Sofortprogramme für den Gebäude- und Verkehrssektor vorgelegt – laut Gesetz ist das Pflicht. Dazu sagt Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland: 

„Volker Wissing waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes ja schon in der Vergangenheit egal. So ist es leider schon gar nicht mehr verwunderlich, dass er kein Sofortprogramm für den Verkehrssektor aufgelegt hat, um die Klimaziele zu erreichen. An geltendes Gesetz hält er sich nun schon das zweite Jahr in Folge nicht. Und auch Bundeskanzler Olaf Scholz sieht beim wiederholten Rechtsbruch nur zu. Seiner Führungsverantwortung ist er auch beim Gebäudeenergiegesetz nicht nachgekommen, das so verwässert wurde, dass es keine ausreichende Klimaschutzwirkung entfalten und nicht mehr als Zugpferd der Gebäudewende dienen kann. Auch kein Sofortprogramm fängt die Verfehlungen auf. Bei dringenden Maßnahmen wie etwa der Einführung von Mindesteffizienzstandards drückt die Bauministerin auf die Bremse. Damit verschließt Klara Geywitz den Blick für eine ganzheitliche Transformation des Sektors hin zur Klimaneutralität. Während die Menschen schwitzen und das Land durstet, stellt sich immer mehr die Frage, wie eine künftig verwässerte Zuständigkeit im Klimaschutzgesetz zu besseren Ergebnissen führen soll.“  

Zum Hintergrund: 
Laut Klimaschutzgesetz müssen Sektoren, die ihre Klimaziele im Vorjahr nicht einhalten, innerhalb einer Frist ein Sofortprogramm für den Klimaschutz auflegen. Das war in diesem Jahr im Gebäude- und Verkehrssektor der Fall. Die Frist beträgt drei Monate nach der Prüfung der Emissionsdaten durch den Expertenrat für Klimafragen. Dieser Bericht war am 17. April 2023 veröffentlicht worden: https://expertenrat-klima.de/content/uploads/2023/05/ERK2023_Pruefbericht-Emissionsdaten-des-Jahres-2022.pdf Die Frist läuft damit an diesem Montag, 17. Juli, aus. Die Bundesregierung plant währenddessen, das geltende Klimaschutzgesetz an entscheidenden Stellen abzuschwächen. Das ressortübergreifende Klimaschutzprogramm, das die Regierung im Juni vorgestellt hat, ist ein Eingeständnis, dass die 2030-Ziele mit den aktuellen und geplanten Maßnahmen deutlich verfehlt werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230614-habeck-wichtiges-klimapaket-geht-in-die-ressortabstimmung.html  

Kontakt

Lea Vranicar

Pressesprecherin, Berlin

  • Windkrafträder © Global Warming Images / WWF Weltweit für mehr Klimaschutz

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