Berlin/Köln, 15.07.2026: Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt an diesem Donnerstag erstmals in der Hauptsache über die Frage, ob die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verpflichtet ist, den mutmaßlich illegalen Import des Teakholzes für das Marine-Schulschiff Gorch Fock der Bundeswehr als Rechtsverstoß festzustellen und Konsequenzen zu ziehen. Kläger ist der Deutsche Naturschutzring (DNR), fachlich unterstützt vom WWF Deutschland.
Gegenstand sind acht Teakholz-Sendungen aus Myanmar, die zwischen 2015 und 2017 nach Deutschland importiert und teilweise zu Deckplanken für die millionenteure Sanierung der Gorch Fock verarbeitet wurden. Der Teakhandel in Myanmar wird seit Jahrzehnten vom Militär kontrolliert. Die BLE stellte bei ihren eigenen Kontrollen fest, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Legalitätsnachweise für keine der Sendungen vollständig vorlagen, beließ es aber bei einer Verwarnung gegen den Importeur und schloss den Vorgang. Aus Sicht des WWF hat die Behörde damit nur die Hälfte der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) vollzogen: Sie ahndet Verstöße gegen Dokumentationspflichten, hat aber bis heute in keinem einzigen Fall einen Verstoß gegen das zentrale Verbot festgestellt, illegal geschlagenes Holz auf den EU-Markt zu bringen.
Die Umweltorganisationen stützen sich maßgeblich auf die im Verfahren vorgelegten Akten der BLE selbst. Danach wurden Legalitätsnachweise durchgängig erst nach dem Import erstellt, ein vorgelegter Prüfbericht weist einen Einschlag während eines seinerzeit geltenden Einschlagsverbots aus, und die Empfehlung des behördeneigenen Fachinstituts, die Herkunft einer auffälligen Holzprobe weiter aufzuklären, wurde intern übergangen. Hinzu kommt ein doppelter Maßstab: Für Holz aus Russland und Belarus erklärt die BLE in einem eigenen Informationsblatt, eine wirksame Risikominderung sei unmöglich und Unternehmen müssten vom Inverkehrbringen absehen. Auf Myanmar, wo dieselben Kriterien erfüllt waren, wandte die Behörde diesen Maßstab jedoch nie an. Andere EU-Staaten reagierten auf identische Risikolagen deutlich schärfer: Die Niederlande beschlagnahmten im selben Zeitraum Teak-Importe aus Myanmar im Wert von 2,5 Millionen Euro, Schweden erklärte ein sofortiges Verkaufs- und Handelsverbot.
Das Verfahren hat Bedeutung weit über die Gorch Fock hinaus: Es klärt, wie weit die Pflichten der bundesweit zuständigen Kontrollbehörde nach der auslaufenden EUTR reichen. Es setzt damit auch wichtige Leitplanken für die neue EU-Waldschutzverordnung (EUDR), deren Einhaltung dieselbe Behörde ab Ende 2026 überwachen soll. Nicht Gegenstand der Klage ist ein Rückbau des Schiffsdecks: Die Anträge nehmen das verbaute Holz von einer Beschlagnahme ausdrücklich aus.
„Es geht längst nicht mehr nur um ein Schiffsdeck. Es geht darum, ob eine Bundesbehörde EU-Umweltrecht folgenlos ignorieren darf, während illegaler Holzeinschlag Wälder vernichtet und Konflikte finanziert. Wenn Gesetze zum Schutz von Mensch und Natur nicht durchgesetzt werden, sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie stehen“, sagt Johannes Zahnen, Referent für Forstpolitik beim WWF Deutschland.