Vor Fristablauf der schriftlichen Verbändeanhörung am 07. August zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) begrüßt der WWF Deutschland wichtige Fortschritte im Referentenentwurf, wie die Ziele zur Abfallvermeidung, das Programm zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und die neuen kommunalen Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung. Zugleich bleibt der Entwurf aus Sicht des WWF hinter den Zielen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) und des im Juni beschlossenen Aktionsprogramms zurück, da der Fokus weiterhin auf Abfallmanagement statt auf der Senkung des Primärrohstoffverbrauchs liegt.
„In der aktuellen Form droht der KrWG-Entwurf chemisches gegenüber hochwertigem werkstofflichen Recycling aufzuwerten – trotz möglicher Folgen für die Umwelt. Weiterhin ist vorgesehen, die Obhutspflicht als wichtiges Instrument gegen Warenvernichtung zu streichen, obwohl das seit 19. Juli in der EU gültige Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren noch längst nicht alle Produktgruppen umfasst. Entscheidend ist zudem, dass die Novelle, die in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgesehene Senkung des Rohstoffverbrauchs wirksam vorantreibt. Das passiert aber nur unzureichend“, sagt Björn Schulz, Experte für Kreislaufwirtschaft beim WWF Deutschland.
„Ein Beispiel sind die geplanten Ziele zur Abfallvermeidung im KrWG-Entwurf. Sie orientieren sich ausschließlich an den Abfallmengen und beantwortet damit nicht die zentrale Ressourcenfrage: Wie viele Primärrohstoffe verbraucht Deutschland? Das Gesetz braucht deshalb zusätzlich ein verbindliches Ziel, das eine Absenkung des Rohstofffußabdrucks von aktuell 16 auf höchstens acht Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 festschreibt.“
Für die Verbändeanhörung fordert der WWF Deutschland daher:
- gesetzlich verbindliche Ziele und Zwischenziele zur Senkung des Primärrohstoffverbrauchs sowie ein transparentes Monitoring mit verpflichtender Nachsteuerung bei Zielverfehlungen;
- einen klaren Vorrang für Vermeidung, Wiederverwendung und hochwertiges werkstoffliches Recycling vor energetischer Verwertung oder Abfallbeseitigung. Chemisches Recycling darf nur für geeignete Restströme eingesetzt werden, wenn vorgelagerte Strategien ausgeschöpft sind und ein belastbarer ökologischer Vorteil nachgewiesen wird;
- den Erhalt der Obhutspflicht als wichtiges nationales Instrument gegen die Vernichtung von Waren, solange das europäische Vernichtungsverbot nicht sämtliche Produktgruppen und Anwendungsfälle abdeckt;
- eine verbindliche zirkuläre öffentliche Beschaffung sowie klare Vorgaben für den Einsatz wiederverwendeter Bauteile und hochwertiger Recyclingbaustoffe.
Untermauert werden die Forderungen durch ein vom WWF beauftragtes Rechtsgutachten. Es zeigt konkrete, bereits in der laufenden KrWG-Novelle umsetzbare Änderungen und empfiehlt perspektivisch eine übergreifende Ebene des Ressourcenrechts, die verbindliche Reduktionsziele mit den Regelungen des KrWG und der stoffstromspezifischen Gesetze zusammenführt.
„Rohstoffabbau und -verarbeitung zählen weltweit zu den größten Treibern von Klimakrise, Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung. Kreislaufwirtschaft darf deshalb nicht allein daran gemessen werden, wie effizient wir mit unseren Abfällen umgehen. Vielmehr muss die KrWG-Novelle – auch mit Blick auf die von der EU im Rahmen des Circular Economy Act bis 2030 vorgesehene Verdopplung der Zirkularitätsrate auf 24 Prozent – jetzt die Weichen dafür stellen, dass wir den Verbrauch von Primärrohstoffen tatsächlich senken, und Reparatur, Widerverwendung und hochwertiges Recycling fördern“, sagt Björn Schulz.
Hier gelangen Sie zur vollständigen Stellungnahme des WWF Deutschland im Rahmen der Verbändeanhörung zum KrWG.