Naturschutzgebiet Thüringer Wald © Thomas Stephan / WWF

Nur wenige Tage nach Weltnaturschutzkonferenz: EU-Kommission stellt zentrale Naturschutzstandards in Frage

Stand: 04.11.2026

EU-Kommission nimmt Überprüfung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Arbeitsprogramm für 2027 auf

Berlin/Brüssel, den 04.11.2026: Die EU-Kommission bringt in ihrem Arbeitsprogramm für 2027 die Überarbeitung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie ins Spiel. Sie will diese und gegebenenfalls weitere EU-Naturschutzgesetze überprüfen und eventuell überarbeiten. Damit öffnet sie nur wenige Tage nach der Weltnaturschutzkonferenz Tür und Tor für die Abschwächung zweier zentraler Richtlinien des europäischen Naturschutzrechts. Dazu sagt Ska Keller, zuständig für Europa-Politik beim WWF Deutschland:

„Wenige Tage nach der Weltnaturschutzkonferenz stellt die EU-Kommission fundamentale europäische Naturschutz- und Artenschutzstandards in Frage. Beide Richtlinien schützen nicht nur Tiere und Pflanzen, sondern sichern sauberes Trinkwasser, gesunde Böden, naturnahe Flüsse und leisten einen zentralen Beitrag für die Gesundheit, den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit Europas. Während die EU-Kommission auf globaler Ebene als Naturschutz-Vorreiterin auftritt, lässt sie Zweifel aufkommen, ob ihr der Naturschutz vor der eigenen Haustür wichtig ist.

Wir brauchen starke Naturschutzgesetze – in Deutschland und in Europa. Wir fordern die EU-Kommission auf, Europas Lebensgrundlagen zu schützen und die FFH- und Vogelschutzrichtlinien nicht anzutasten. Dafür muss sich auch die Bundesregierung auf europäischer Ebene einsetzen.“

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Pressesprecherin

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