Erlenbruchwald in der Uckermark © Thomas Neumann / WWF

Bundesregierung lässt Einreichungsfrist beim Nationalen Wiederherstellungsplan verstreichen

Stand: 31.08.2026

WWF: Verzögerung darf nicht zur Hängepartie mit ungewissem Ausgang werden

Berlin, den 01.09.2026: Wie bereits angekündigt, hat das Bundesumweltministerium (BMUKN) die Einreichungsfrist für den Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) verstreichen lassen. Dies geschieht laut BMUKN in Abstimmung mit der EU-Kommission. Dazu sagt Tobias Arbinger, Referent für Naturschutzpolitik des WWF Deutschland:

„Wenige Wochen Verzögerung sind unschön, aber kein Drama, wenn daraus keine Hängepartie mit ungewissem Ausgang wird. Wir sehen die Bundesregierung als Ganzes in der Pflicht sicherzustellen, dass der Entwurf ohne weiteren Aufschub nach Brüssel kommt. Genauso wichtig wie ein baldiges Fertigstellen, ist jedoch die Qualität des Wiederherstellungsplans. Der uns bekannte Entwurf gleicht einer Bestandsaufnahme zum deutschen Naturschutz. Es fehlt der Blick, was zusätzlich erforderlich ist, um die Ziele der Verordnung zu erreichen. Hier müssen Bund und Länder nachliefern.  

Ein gut aufgesetzter Nationaler Wiederherstellungsplan ist unabdingbar, um den fortschreitenden Artenverlust zu bremsen und unsere Flüsse, Wälder und Landschaften klimaresilienter zu machen. Wer hier blockiert, handelt fahrlässig zulasten unserer Natur, unserer Wirtschaft und unserer Gesundheit. Nur eine intakte Natur kann die Folgeerscheinungen der Klimakrise aushalten und abmildern.

Naturbasierte Lösungen, wie sie die EU-Wiederherstellungsverordnung vorschlägt, sorgen dafür, dass Natur dauerhaft unverzichtbare Leistungen wie sauberes Wasser, frische Luft und gesunde Böden bereithält: Moore und renaturierte Auen stabilisieren den Landschaftswasserhaushalt. Humusreiche Böden speichern Feuchtigkeit besser als ausgelaugte Äcker. Das Gleiche gilt für naturnahe Mischwälder im Vergleich zu Wirtschaftsforsten mit reinem Fichtenbestand. Städtisches Grün lässt den Menschen extreme Sommerhitze besser ertragen und dient der Gesundheitsprävention.“

Hintergrund:

Am 18. August 2024 trat die EU-Wiederherstellungsverordnung in Kraft. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, bis 2030 auf 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme Wiederherstellungs-Maßnahmen für die Natur zu beginnen. Bis 2050 sollen alle entsprechenden Ökosysteme mit Maßnahmen abgedeckt sein – zum Beispiel durch Moorvernässung, die Renaturierung von Flüssen oder den Waldumbau. Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten hatten bis September 2026 Zeit, Nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten und der EU-Kommission zur Prüfung vorzulegen.  

Zwei Drittel der Bruttowertschöpfung in der EU sind abhängig von Ökosystemleistungen. Jeder in unsere Ökosysteme investierte Euro hat mindestens den achtfachen gesellschaftlichen Nutzen. Für geschätzte Kosten zur Wiederherstellung ausgewählter Ökosysteme in Höhe von 154 Milliarden Euro geht die EU-Kommission von einem Nutzen von 1,86 Billionen Euro aus.

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Kontakt

Wiebke Elbe

Pressesprecherin

Agrarrohstoffe, Biodiversität und Bergbau / Berlin

  • Feldberger Seenlandschaft © Ralph Frank / WWF Deutschland

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