Windräder und Tankstellen im Ozean © Wirestock / iStock / Getty Images

Pressestatement zum Entwurf der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Stand: 17.08.2026

Meeresschutz vom Winde verweht

Die Bundesregierung arbeitet an der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Heute endete die Frist für Stellungnahmen zum aktuellen Referentenentwurf. Lisa Babak, Meeresschutzexpertin beim WWF Deutschland, kommentiert:

Der Referentenentwurf adressiert die Belange des Meeresschutzes nur unzureichend und verpasst die Chance, den Ausbau der Offshore-Windkraft naturverträglicher zu gestalten. Gleichzeitig werden bestehende Finanzierungssicherheiten für den Meeresnaturschutz geschwächt, ohne dass der Entwurf einen adäquaten Ersatz vorsieht.

Der maximal erzielbare Anteil nicht-preislicher Kriterien im Ausschreibungsdesign sinkt von bisher 40 Prozent auf lediglich 15 Prozent und ist damit viel zu schwach gewichtet. Die Steuerungswirkung erlischt. Gleichzeitig schützt keines der vorgesehenen Kriterien die Meeresökologie. Sogar das bisher etablierte Kriterium für schallarme Gründungsverfahren soll vollständig entfallen. Die verlässliche Finanzierung des Meeresnaturschutzes steht auf der Kippe, denn der Entwurf knüpft den Mittelfluss an die erste Stufe des künftigen Ausschreibungsverfahrens, die jedoch nur in wenigen Fällen zur Anwendung kommen dürfte. Der WWF fordert eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung und schlägt hierfür einen vom Auktionsergebnis entkoppelten Finanzierungsmechanismus vor. Außerdem muss sichergestellt sein, dass es durch die geplante geringere Bebauungsdichte bei konstantem Ausbauziel von 70 Gigawatt nicht zu zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen kommt, die den Druck auf Meeresschutzgebiete erhöhen. Schutzgebiete und Pufferzonen sowie sensible Gebiete müssen klar von der Bebauung mit jeglicher Infrastruktur ausgeschlossen werden.”

Die Kritikpunkte zum vernachlässigten Meeresschutz im Detail:

  • Nicht-preisliche Kriterien greifen beim Meeresschutz zu kurz (§§ 51a, 52): Die Gewichtung nicht-preislicher Kriterien sinkt im neuen Ausschreibungsdesign von bisher 40 Prozent auf lediglich 15 Prozent und ist damit deutlich zu gering, um eine wirksame Steuerungswirkung zu entfalten. Gleichzeitig setzt der Referentenentwurf die auf EU-Ebene durch die NZIA-Vorgaben vorgesehenen Kriterien nicht umfassend um: Zwar werden Nachhaltigkeits-, Resilienz- und Sicherheitsaspekte berücksichtigt, ein eigenständiges ökologisches Kriterium zum Schutz und zur Verbesserung der Meeresökologie fehlt jedoch vollständig. Das bisherige Kriterium zu schallarmen Gründungsverfahren soll komplett entfallen. Damit bleibt gerade der ökologische Aspekt, für den die EU-Vorgaben einen wichtigen Ansatzpunkt bieten, im deutschen Ausschreibungsdesign unberücksichtigt. Der WWF fordert daher eine deutlich stärkere Gewichtung nicht-preislicher Kriterien und die Aufnahme verbindlicher ökologischer Kriterien in das Ausschreibungsdesign.
  • Finanzierung des Meeresschutzes sichern (§§ 22, 58): Durch das neue zweistufige Ausschreibungsmodell droht die bisherige Meeresnaturschutzkomponente deutlich an Bedeutung zu verlieren, da die entsprechende Zahlung an die erste, marktliche Ausschreibungsstufe gekoppelt ist. Für die zweite, CfD-basierte Stufe sieht der Entwurf keinen adäquaten Ersatz vor. Angesichts der bereits hohen kumulativen Belastungen der Meere braucht es daher eine langfristig gesicherte, ausreichende und zweckgebundene Finanzierung des Meeresnaturschutzes – unabhängig vom Ausgang der Ausschreibung. Der WWF schlägt hierfür einen vom Auktionsergebnis entkoppelten Finanzierungsmechanismus vor.
  • Schutzgebiete dürfen nicht zum Ausweichraum für zusätzlichen Flächenbedarf werden (§ 5 Abs. 6): Wenn die Leistungsdichte von Offshore-Windparks reduziert und gleichzeitig am 70-GW-Ziel festgehalten wird, kann zusätzlicher Flächenbedarf entstehen. Dieser darf nicht durch eine Bebauung von Meeresschutzgebieten, sensiblen Gebieten oder Pufferzonen gedeckt werden. Stattdessen braucht es eine ökosystembasierte Meeresraumplanung auf Seebeckenebene, die den Ausbau mit den ökologischen Belastungsgrenzen der Nordsee in Einklang bringt. Aus Sicht des WWF sollte zudem stärker ein Stromertragsziel statt allein die installierte Leistung als Maßstab für den Ausbau dienen.
  • Zentrale Voruntersuchung statt großflächiger Beschleunigungsgebiete (§§ 8a, 70a): Statt den Standard für Umweltprüfungen über großflächige Beschleunigungsgebiete abzusenken, sollte der Staat möglichst alle Offshore-Windflächen zentral voruntersuchen. Das schafft eine belastbare Datengrundlage, ermöglicht schnellere und planbarere Genehmigungsverfahren und reduziert Umweltkonflikte bereits vor der Projektentwicklung. Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten ist für die Offshore-Windenergie nicht notwendig. Der Gesetzgeber hat mit der zentralen Voruntersuchung bereits vor Jahren ein Instrument für den beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie geschaffen.
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Kontakt

Freya Duncker

Pressesprecherin

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