Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzanschlusspaket könnten den Erneuerbaren-Ausbau in Deutschland abwürgen. Davor warnt der WWF mit Blick auf die anstehenden Beschlüsse, die auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts für diesen Mittwoch stehen. Das Investitionsklima für Erneuerbare könnte sich vor allem verschlechtern, weil die Bundesregierung kapazitätslimitierte Netzgebiete schaffen will. Damit würde die Regierung den Wandel hin zu einem modernen Stromsystem, das den Standort Deutschland stärkt, untergraben und die Abhängigkeit von teuren und schädlichen fossilen Energien weiter zementieren.
„Die massiven Waldbrände in Europa unterstreichen, dass wir konsequenteres Handeln bei der Energiewende brauchen, um die Folgen der Erderhitzung einzudämmen. Die Entwürfe für EEG-Novelle und Netzpaket schaffen jedoch neue Hürden für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die wir uns weder wirtschaftlich noch klimapolitisch leisten können. Stattdessen braucht es mehr Flexibilität im Stromsystem, gut ausgebaute und digitalisierte Netze und Anreize, die den Zubau und Einsatz von erneuerbaren Energien effizient steuern, ohne die Energiewende auszubremsen. Hier fehlt es bislang an adäquaten Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministeriums “, sagt Felix Schmidt, Energieexperte beim WWF Deutschland.
Gegen Teile des Netzpakets wurden schon im Vorfeld europarechtliche Bedenken geäußert. Der WWF fordert grundlegende Nachbesserungen, bevor EEG-Novelle und Netzpaket im Kabinett beschlossen werden. Dazu zählen:
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das Instrument der kapazitätslimitierten Netzgebiete grundlegend zu überarbeiten und neu aufzusetzen. Dabei ist die Planbarkeit und Investitionssicherheit von Erneuerbaren-Projekten auch in Regionen mit hoher Stromnetzauslastung unbedingt zu erhalten.
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sinnvolle Vorgaben für Netzbetreiber hinsichtlich Digitalisierung und Transparenz auch mit wirksamen Durchsetzungsmechanismen zu unterlegen.
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eine stärkere Standardisierung von Priorisierungslogiken für Netzanschlüsse vorzusehen.
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die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen so lange beizubehalten, bis die Voraussetzungen für den Übergang in die Direktvermarktung nachweislich geschaffen sind.
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den Strommengenpfad als einen der zentralen Ankerpunkte für den Aufwuchs der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erhalten. Dieser muss bis 2035 fortgeschrieben und um eine Elektrifizierungsstrategie ergänzt werden, die den seit Jahren stagnierenden Anteil der Elektrizität am Endenergieverbrach bereits bis 2030 deutlich steigert.
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eine ressortübergreifende Flexibilitätsagenda vorzulegen, die Erneuerbare, Speicher und Strombezieher wie Wärmepumpen, Elektrolyseure oder E-Autos in den Strommarkt integriert.
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Direktlieferverträge zwischen Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien und Abnehmern in Industrie und Mittelstand zu stärken, um den Zubau der erneuerbaren Energien außerhalb der EEG-Förderung voranzutreiben.
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nicht-preisliche Kriterien mit Bezug zu Klimaschutz, Biodiversität, Resilienz und Kreislaufwirtschaft in den Auktionsverfahren zu stärken.
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die Bedingungen für besondere Solaranlagen, wie Agri- oder Moor-PV, zu verbessern und Innovationsausschreibungen zu erhalten.
Hintergrund
Teil des Netzpakets sind kapazitätslimitierte Netzgebiete. Netzbetreiber sollen demnach künftig Umspannwerke und Leitungsabschnitte als kapazitätslimitiert ausweisen können, sobald die Abregelung erneuerbarer Anlagen mehr als fünf Prozent der jährlichen Erzeugung beträgt. In diesen Gebieten würden neue Wind- und Solarenergieanlagen bis zu 20 Prozent ihres gesetzlichen Entschädigungsanspruchs bei Abregelung verlieren. Berechnungen des Umweltbundesamtes gehen davon aus, dass hierdurch Kosten in Milliardenhöhe entstehen können. Parallel zum Netzanschlusspaket plant die Bundesregierung mit der EEG-Novelle 2027 eine umfassende Neugestaltung des Erneuerbare-Energien-Fördersystems. Unter anderem soll die Einspeisevergütung für kleine Dach-Solaranlagen nach einer dreijährigen Übergangsfrist mit abgesenkter Vergütung entfallen und die Direktvermarktung verpflichtend werden, obwohl die Voraussetzungen dafür nach heutigem Stand nicht geschaffen wurden. Künftig sollen zudem sogenannte zweiseitige Differenzverträge das bisherige Fördersystem ersetzen und Erlöse ab einer bestimmten Höhe abschöpfen. Eingeführt werden sollen auch nicht-preisliche Kriterien in Auktionsverfahren mit Blick etwa auf Cybersicherheit, während Kriterien zur Stärkung von Klima- und Naturschutzbelangen bislang noch nicht ausreichend konkretisiert wurden.
Der WWF hat Stellungnahmen zur EEG-Novelle und dem Netzpaket eingereicht, Sie finden sie hier:
EEG: https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Klima/260721-WWF-Stellungnahme-EEG.pdf