Den eigenen Nachlass geregelt zu wissen, schafft große Erleichterung. Doch der Weg dorthin ist für viele eine Herausforderung. Viele Fragen stellen sich: Wen muss ich in meinem Testament laut Erbrecht bedenken? Wer wird benachrichtigt? Wo sollte ich das Testament aufbewahren? Und wie kann ich eine gemeinnützige Organisation wie den WWF einsetzen?

Wir stehen Ihnen zur Seite und haben hier die wichtigen Schritte zu den Themen „Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament?“ und „Wie kann ich den WWF bedenken“ zusammengefasst:

In fünf Schritten ein rechtsgültiges Testament erstellen

1. Wer soll erben?

Leopardenjunges in Botswana © Michael Poliza / WWF
Leopardenjunges in Botswana © Michael Poliza / WWF

Überlegen Sie zunächst, wen Sie als Erben:innen einsetzen möchten. Diese treten nach Ihrem Tod für all Ihre Rechte und Pflichten ein, einschließlich der Nachlassabwicklung. Dazu gehören Organisation der Beerdigung, Auflösung der Wohnung, Abmeldungen und mehr.

Viele Menschen, die keine Kinder haben oder Verwandte nicht berücksichtigen möchten, entscheiden sich für eine gemeinnützige Organisation.

Als Ehepaar können Sie ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Darin bestimmen Sie einen oder mehrere Schlusserben:innen. Dies können zum Beispiel Kinder oder eine gemeinnützige Organisation wie der WWF sein.

2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil beachten

Auch wenn Sie ein Testament erstellen, haben Ehepartner:innen und Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil. Unter bestimmten Voraussetzungen sogar Enkelkinder und eigene Eltern. Der Pflichtteil richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge. Planen Sie das bei der Verteilung Ihres Erbes ein.

Mehr Informationen zur gesetzlichen Erbfolge und zu Pflichtteilen finden Sie in unseren Testamentsbroschüren.

3. Wer soll ein Vermächtnis erhalten?

Berggorilla in Virunga © Perry White / WWF-US
Berggorilla in Virunga © Perry White / WWF-US

Wenn Sie einzelne Vermögenswerte wie Bankguthaben, Kunstgegenstände oder Immobilien einem bestimmten Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie dem WWF vermachen möchten, müssen Sie dies in Ihrem Testament anordnen.

Die Erben:innen sind dann verpflichtet, die Vermögenswerte an die Vermächtnisnehmer:innen zu übertragen.

4. Schreiben Sie Ihr Testament

Sollten Sie Ihr Testament nicht mit juristischer Hilfe verfassen lassen, können Sie es selbst schreiben. Es muss handschriftlich und lesbar verfasst, mit Orts- und Datumsangabe versehen und mit vollem Namen unterschrieben sein.

5. Testament aufbewahren

Temminck-Schuppentier Südafrika © naturepl.com / Neil Aldridge / WWF
Schuppentier © naturepl.com / Neil Aldridge / WWF

Am sichersten ist die Verwahrung des Testaments beim wohnortansässigen Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr. Dies garantiert, dass das Testament nach dem Tod eröffnet wird und bedachte Personen und Organisationen informiert werden.

Im Internet finden Sie Ihr zuständiges Amtsgericht. Wird der WWF im Testament bedacht, übernehmen wir die Hinterlegungskosten.

Wie kann ich den WWF in meinem Testament bedenken?

Wenn Sie mit Ihrem Erbe etwas Bleibendes schaffen und eine gemeinnützige Organisation wie den WWF bedenken möchten, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten. Diese entscheiden über den Stellenwert, den die Organisation in Ihrem Testament erhält.

Der WWF als Vermächtnisnehmer

Das Vermächtnis ist eine gute Wahl, wenn Sie den WWF mit einem bestimmten Teil Ihres Nachlasses bedenken möchten, ohne ihn als Erbe einzusetzen.

Der WWF als Alleinerbe

Mustertestament: WWF als Alleinerbe

Wenn Sie keine Angehörigen oder andere nahestehenden Menschen haben oder berücksichtigen möchten, können Sie den WWF als Alleinerben einsetzen. Alleinerbe heißt nicht, dass wir alles erhalten. Sie können Vermögenswerte als Vermächtnisse aussetzen, die wir erfüllen. Alleinerbe heißt, wir übernehmen alle Rechte und Pflichten.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter:innen kümmern sich mit großer Sorgfalt um die rechtmäßige Erfüllung Ihres letzten Willens, die Nachlassabwicklung, Ihre Bestattung und zum Beispiel die Versorgung Ihrer Haustiere. Auch die Grabpflege übernehmen wir auf Ihren Wunsch.

Der WWF als Schlusserbe

Wenn Sie zu zweit durch das Leben gehen, können Sie den WWF als Schlusserben einsetzen. Sie setzen sich wechselseitig zu Alleinerben ein, der WWF erbt nach dem Letztverstorbenen. Als Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testaments kümmert sich der WWF ebenfalls um die korrekte Abwicklung des Nachlasses, um das Begräbnis und gegebenenfalls die Grabpflege und Haustiere.

Praktische Musterformulierungen und -testamente für Alleinerben, Vermächtnisnehmer oder Schlusserben, sowie weitere wichtige Broschüren wie den WWF-Testamentsleitfaden erhalten Sie kostenlos per Download oder Post hier:

Informieren Sie sich

Möchten Sie mehr über das gemeinnützige Vererben für den WWF erfahren? Wir sind gerne für Sie da. Im persönlichen Gespräch gehen wir ganz unverbindlich und diskret auf Ihre Fragen und Anliegen ein.

Petra Göhl © privat
Petra Göhl © privat

Petra Göhl

Schwerpunkt: Testament

Telefon: 030 311 777 - 730

E-Mail: petra.goehl(at)wwf.de

„Der Mensch, der Berge versetzte, war derselbe, der anfing, kleine Steine wegzutragen.“
(Chinesisches Sprichwort)

Lisa Tembrink-Sorino © privat
Lisa Tembrink-Sorino © privat

Lisa Tembrink-Sorino

Schwerpunkt: Testament

Telefon: 030 311 777 - 729

E-Mail: lisa.tembrink-sorino(at)wwf.de

„Das Herz malt immer über den Rand. Ich bin mit dem Herzen dabei, für die Natur und unsere Erde.“
(Anonym)

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