Früher wurde es still, wenn im November die letzten Blätter von den Bäumen fielen. Unter dem Laubteppich bereiteten sich Boden und Kleinstlebewesen auf die Winterruhe vor. Heute dagegen dröhnen die Geräte vielerorts aus der Nachbarschaft: Laubbläser und Laubsauger sind wieder im Einsatz.
Laub ist kein Abfall, sondern wertvoller Naturdünger. Erfahren Sie, warum Laubbläser schaden, wie Herbstlaub Kompost wird, und wie Ihr Garten davon profitiert.
Laubbläser können Hörschäden verursachen

Ob in Parks, auf Straßen oder in privaten Gärten – häufig kommen strom- oder benzinbetriebene Geräte zum Einsatz, weil sie vermeintlich Arbeit sparen.
80 Dezibel gilt als die Schmerzgrenze, ab der eine Dauerbeschallung für das Gehör gefährlich wird. Viele Laubbläser erreichen Pegel von über 100 bis zu 112 Dezibel – so laut wie ein Presslufthammer. Benzinbetriebene Modelle stoßen zusätzlich Schadstoffe wie Kohlenmonoxid und Stickoxide aus, die Luft und Klima belasten. Doch schlimmer noch: Sie richten im Garten erheblichen Schaden an.
Nützliche Gartenhelfer in Gefahr
Laubsauger arbeiten mit einer Luftgeschwindigkeit von bis zu 160 Stundenkilometern und ziehen alles ein, was nicht fest verwurzelt ist – darunter auch Käfer, Asseln, Spinnen, Tausendfüßer und andere Bodenbewohner.
Das vertreibt Nahrung für Vögel, nimmt Igeln ihr Winterquartier und zerstört Rückzugsräume im Garten. Zudem verliert der Boden seine natürliche Laubdecke, die ihn vor Austrocknung, Frost und Erosion schützt.
Mit Rechen und Besen geht es schneller und gesünder

Laubbläser wirbeln nicht nur Blätter, sondern auch Staub, Bakterien, Schimmelsporen und Pollen auf – das kann Augen, Schleimhäute und Atemwege reizen.
Wer schon einmal eines der motorisierten Geräte im Einsatz gesehen hat, weiß: Ist das Laub trocken, fliegt es kreuz und quer, aber selten in einen ordentlichen Haufen. Ist es nass, lässt es sich kaum verblasen. Der Energieaufwand steht in keinem Verhältnis zum Ergebnis – viel Lärm um nichts. Mit einem Rechen oder Besen ist die Arbeit meist leiser, gezielter und gesünder – und schont gleichzeitig Insekten und Bodenleben.
Lassen Sie dem Boden seine Decke und den Kleintieren ihren Unterschlupf
Den Aufwand rund ums Herbstlaub können Sie deutlich reduzieren: Nur auf Gehwegen muss es entfernt werden. Im Garten hingegen ist Herbstlaub ein wertvoller Naturdünger. Was heute vom Baum fällt, nährt morgen Blumen, Gemüse und Sträucher.
Laub verbessert die Bodenstruktur, speichert Feuchtigkeit und liefert Nährstoffe – ganz ohne zusätzliche Dünger aus dem Handel. Wenn wir den natürlichen Stoffkreislauf im Garten unterstützen, profitiert die Natur ebenso wie unsere Pflanzen.
Wohin mit dem Herbstlaub? Fünf umweltschonende Tipps für den Garten

- Verwenden Sie einen Rechen oder Besen, wenn Sie Laub von Rasenflächen oder Gartenwegen zusammenfegen möchten. Damit schützen Sie die Insekten und Kleintiere im Garten, die Umwelt und nicht zuletzt Ihre eigene Gesundheit. Und sparen dabei sogar Zeit und Geld.
- Auf Ihren Beeten sowie unter Bäumen und Sträuchern sollten Sie eine Laubschicht liegen lassen beziehungsweise das anderswo zusammengefegte Laub dort verteilen.
- Die Blätter von Obstbäumen, Ahorn und Linde verrotten rasch und sind besonders gut geeignet. Die Laubschicht schützt empfindliche Pflanzen und kleine Bodenbewohner am besten gegen die Winterkälte. Im beginnenden Frühjahr zersetzen dann die Bodenlebewesen das Laub und sorgen dafür, dass wertvolle Mineralstoffe an den Boden abgegeben werden.
- Nur langsam verrottende, gerbstoffreiche Blätter zum Beispiel von Walnuss oder Eiche geben Sie besser auf den Komposthaufen. Um dort die Verrottung zu beschleunigen, können Sie anorganisches Gesteinsmehl oder Hornspäne als Stickstoffgeber hinzufügen. So erhalten Sie innerhalb weniger Monate wertvollen Humus, den Sie wieder im Garten ausbringen können.
- Nur auf dem Gehweg vor der Haustür sollte das Laub wirklich zügig und restlos entfernt werden, denn dort wird es spätestens mit dem ersten Herbstregen gefährlich rutschig. In den meisten Städten und Gemeinden sind Haus- und Grundstücksbesitzer beziehungsweise ihre Mieter in der sogenannten Räumpflicht. Wird das Laub nicht zeitnah zusammengefegt und ordnungsgemäß entsorgt, droht ein Bußgeld.
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