Gebäude in Deutschland verbrauchen viel Energie – zu viel. In der Bundesrepublik entfällt etwa ein Drittel des Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor. Dabei werden etwa 112 Millionen Tonnen CO2-Emissionen freigesetzt. Diese Menge soll auf 67 Millionen Tonnen reduziert werden und bis zum Jahr 2045 sogar auf Null. Wie? Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, setzt den Rahmen für das Vorhaben.
Weniger Energieverbrauch bei Gebäuden und ein Umstieg auf erneuerbare Energiequellen – die Ziele des Gebäudeenergiegesetzes sind klar definiert und notwendig zur Einhaltung der Klimaziele. Doch wie sinnvoll ist das GEG? Wen betreffen die Regelungen? Und welche Änderung ergeben sich mit der derzeitigen GEG-Novelle?
Ziel des GEG: Ein warmes Haus, das Energie spart
Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Deutschland in Kraft getreten. Es legt die energetischen Anforderungen an all jene Gebäude fest, die entweder beheizt oder klimatisiert werden. Im Mittelpunkt steht, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren, den Austausch fossiler Heizungen zu beschleunigen und erneuerbare Energien stärker im Gebäudesektor zu nutzen.
Auch das Ersetzen von fossilen Brennstoffen durch erneuerbare Energien, wie etwa Photovoltaik, Solarthermie oder Wärmepumpen, steht im Fokus.
Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

Generell sind Neubauten und Gebäude, die saniert werden, von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen. Ausgenommen sind lediglich Gebäude mit geringem Energiebedarf sowie historische Bauten, wie etwa Denkmäler oder Kirchen.
Für Hausbesitzer:innen bedeutet das, dass sie bei einer Sanierung die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen müssen, um langfristig Energie zu sparen. Diese Anforderungen lassen sich nicht pauschalisieren, sondern richten sich nach dem Gebäude und der Art der Sanierung. Bei einer Erneuerung der Heizungsanlage müssen beispielsweise bestimmte Effizienz- sowie Emissionsanforderungen erfüllt werden. Handelt es sich wiederum um eine Sanierung der Gebäudehülle, müssen bestimmte Dämmwerte erreicht werden.
GEG-Änderungen 2023 – was jetzt wichtig ist

Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Im Fokus steht, dass ab dem 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Bestehende Gas- und Ölheizungen sind also vorerst nicht von den Gesetzesänderungen betroffen. Allerdings soll der Betrieb fossiler Heizungen bis spätestens Ende 2044 endgültig eingestellt werden. Dieser Schritt ist wichtig, um den fossilen Pfad zu verlassen und nicht mehr abhängig von endlichen Ressourcen zu sein.
Derzeit wird im parlamentarischen Prozess viel darüber diskutiert, welche neuen Heizungen ab 2024 eingebaut werden können, um die Vorgabe zu erfüllen. Parallel zu der aktuellen Debatte um die GEG-Novelle wird auf EU-Ebene über die Neugestaltung der Gebäudeeffizienzrichtlinie beraten. Hier stehen vor allem energetische Mindeststandards von Gebäuden im Fokus.
Warum das GEG 2023 noch nicht ausreicht
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Wärmewende und den Stopp der Klimakrise. Aus Sicht des WWF reicht es jedoch bei weitem noch nicht aus, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Der WWF fordert, dass die bereits diskutierten Mindesteffizienzstandards – insbesondere bei sehr schlecht sanierten Gebäuden – unbedingt eingeführt werden. Ebenso sollte ein ganzheitlicher Ansatz der Wärmewende etabliert werden. Dazu gehört auch die Einführung eines umfassenden Solarstandards. Gut ausgestaltet kann die Novelle des GEG sozialgerecht sein und die Lebens- und Wohnqualität erhöhen.
Fazit: Das GEG setzt klare Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wichtig ist jedoch, dass es auch in Zukunft konstant im Einklang mit klimapolitisch notwendigen Handlungsfeldern weiterentwickelt wird. Hausbesitzer:innen empfehlen wir, sich intensiv mit den Anforderungen des GEG auseinandersetzen und eine:n Energieberater:in hinzuzuziehen, um langfristig viel Geld und Energie zu sparen.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Aus WWF-Sicht ist die Novelle des GEG im Zuge der Einführung der 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe für neue Heizungen ein wichtiger und absolut notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Es muss hier klare Vorgaben setzen und Anreize für den Einsatz tatsächlich erneuerbarer Energien bieten. Allerdings findet der WWF, dass das Gesetz bei weitem noch nicht ausreichend ist, um die notwendigen Klimaschutzziele zu erreichen. Wir fordern darüber hinaus, dass Mindesteffizienzstandards – vor allem bei besonders schlecht sanierten Gebäuden – sowie ein umfassender und ambitionierter Solarstandard eingeführt werden, um einen ganzheitlichen Ansatz der Wärmewende zu etablieren.
Was sind die GEG-Anforderungen?Das GEG legt bestimmte Anforderungen an Neubauten und sanierte Gebäude fest. So müssen beispielsweise die Gebäudehülle und die Anlagentechnik bestimmte Anforderungen erfüllen, um den Energiebedarf zu reduzieren. Außerdem müssen erneuerbare Energien genutzt werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Darüber hinaus wird im GEG festgeschrieben werden, welche Heizungen ab 2024 nur noch eingebaut werden dürfen.
Für welche Gebäude gilt das GEG? Und für welche nicht?Das GEG gilt für nahezu alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Ausgenommen sind lediglich einige wenige Gebäude, wie beispielsweise Kirchen oder Denkmäler. Auch bestimmte Heizungen wie Kamine oder Öfen sind nicht vom GEG betroffen.
Was muss nach dem GEG saniert werden?Nach dem GEG müssen bei einer Sanierung bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Anforderungen richten sich nach dem Gebäude und der Art der Sanierung. So müssen beispielsweise bei einer Sanierung der Gebäudehülle bestimmte Dämmwerte erreicht werden. Bei der Erneuerung der Heizungsanlage müssen bestimmte Effizienz- sowie Emissionsanforderungen erfüllt werden.
Was ändert sich für Hausbesitzer:innen?Für Hausbesitzer:innen ändert sich durch das GEG einiges. Bei einem Neubau oder einer umfassenden Sanierung müssen die energetischen Anforderungen des GEG erfüllt werden. Auch bei kleineren Sanierungsmaßnahmen sollten Hausbesitzer:innen darauf achten, dass die Anforderungen des GEG eingehalten werden, um langfristig Energie und Kosten zu sparen
Gibt es eine Förderung im GEG?Nein, die Förderung sind etwa in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). So soll nach Plänen der Bundesregierung der Heizungstausch je nach Anforderung und Situation mit 30 bis 50 Prozent gefördert werden. Um hier weitere Informationen zu bekommen, kann man sich beispielsweise an Energieberater:innen vor Ort werden.
-
Megatrends der globalen Energiewende
-
Solarpflicht und erneuerbare Heizungen