Weniger Energieverbrauch bei Gebäuden und ein Umstieg auf erneuerbare Energiequellen – die Ziele des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind klar definiert und notwendig zur Einhaltung der Klimaziele. Doch wie sinnvoll ist das GEG 2022? Wen betreffen die Regelungen? Und welche Änderung ergeben sich mit dem frisch aktualisierten GEG?  

Gebäude in Deutschland verbrauchen viel Energie – zu viel. In der Bundesrepublik entfällt etwa ein Drittel des Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor. Dabei werden etwa 112 Millionen Tonnen CO2-Emissionen freigesetzt. Diese Menge soll bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen reduziert werden und bis zum Jahr 2045 sogar auf 0. Wie? Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, setzt den Rahmen für das Vorhaben. 

Ziel des GEG: Ein warmes Haus, das Energie spart

Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Deutschland in Kraft getreten. Es legt die energetischen Anforderungen an all jene Gebäude fest, die entweder beheizt oder klimatisiert werden. Im Mittelpunkt steht, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren, den Austausch fossiler Heizungen zu beschleunigen und erneuerbare Energien stärker im Gebäudesektor zu nutzen.

Auch das Ersetzen von fossilen Brennstoffen zum Heizen durch klimafreundliche Heizungen wie etwa Solarthermie oder Wärmepumpen steht im Fokus. Seit Januar 2024 gilt eine aktualisierte Form des Gesetzes, das die Wärmewende einleiten soll und bis 2045 den Gebäudesektor schrittweise klimaneutral machen soll.

Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

Haussanierung © IMAGO / Rene Traut
Haussanierung © IMAGO / Rene Traut

Das GEG legt Standards bei Neubauten fest. Diese müssen den sogenannten Effizienzhausstandard 55 erfüllen. Darüber hinaus legt das GEG beispielsweise bauliche Anforderungen an Sanierungen von Bestandsgebäuden – etwa bestimmte Austausch- und Sanierungspflichten in Mehrfamilienhäusern – fest, die Gebäudeeigentümer:innen erfüllen müssen. Es gibt Ausnahmen etwa für historische Bauten wie Denkmäler oder Kirchen.

Für Hausbesitzer:innen bedeutet das, dass sie bei einer Sanierung die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen müssen, um langfristig Energie zu sparen. Diese Anforderungen lassen sich nicht pauschalisieren, sondern richten sich nach dem Gebäude und der Art der Sanierung. Bei einer Erneuerung der Heizungsanlage müssen beispielsweise bestimmte Effizienz- sowie Emissionsanforderungen erfüllt werden. Handelt es sich wiederum um eine Sanierung der Gebäudehülle, müssen bestimmte Dämmwerte erreicht werden.

Es wird empfohlen, sich für die notwendigen Schritte an einen Energieberater vor Ort zu wenden. So können auch etwaige staatliche Förderungen geltend gemacht werden.

Das neue GEG greift seit Januar 2024 – was jetzt wichtig ist

Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Im Fokus steht, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Darüber hinaus lässt das Gesetz aber verschiedene Heizungsoptionen zu, die die Maßgabe erfüllen. Der Austausch alter Heizsysteme wird staatlich mit bis zu 70 Prozent gefördert – so ist auch die Wärmepumpe langfristig wettbewerbsfähiger als eine neue Gasheizung. Dazu zählen:

Wärmepumpe

Diese müssen elektrisch betrieben werden, erfüllen dann aber grundsätzlich die Vorgabe, da der benötigte Strom im Zuge der Energiewende bis ca. 2035 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommen soll.

In einer Modellrechnung konnte der WWF belegen, dass eine Wärmepumpe aufgrund der neuen staatlichen Förderung wettbewerbsfähiger als eine neue Gasheizung ist. Besonders günstig ist es, wenn die Wärmepumpe etwa mit Strom der eigenen Solaranlage betrieben wird.

Solarthermieanlagen

Diese erfüllen das GEG nach herkömmlichen Regeln generell.

Anschluss an Wärmenetze

Diese basieren zwar heute auch noch vor allem auf fossile Energien, müssen aber ebenfalls langfristig bis 2045 klimaneutral werden. Die Vorgaben dazu wurden parallel zum GEG im sogenannten „Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung“ eingeführt.

Stromdirektheizungen

Gerade in weniger effizienten Gebäuden werden diese schnell zur Kostenfalle. Daher müssen die Gebäude, in denen die Stromdirektheizungen erlaubt sind, bestimmte Effizienzstandards erfüllen (siehe § 71d des GEG).

Biomasseheizungen

Darunter verbergen sich etwa Heizungen, die auf Holzverbrennung basieren – wie Pelletheizungen. Der WWF sieht Holzverbrennung zur Wärmeerzeugung aus Klima- und Umweltschutzgründen kritisch. Denn das Verbrennen von Holz ist nicht klimaneutral und belastet die Umwelt (etwa durch Luftschadstoffe) sowie Wälder zunehmend. Der WWF findet, dass Biomasseheizungen v.a. nur dort installiert werden sollten, wo keine klimafreundlichen Alternativen (wie etwa Wärmepumpen) funktionieren.

Wasserstoffheizungen

Heizungen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch mit grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen. Allerdings ist nur grüner Wasserstoff klimaneutral.

Darüber hinaus ist zu betonen, dass derzeit kein Wasserstoff zum Heizen zur Verfügung steht, und dies auch in Zukunft sehr ungewisse ist. Es gibt weitere Risiken, wie etwa sehr hohe Kosten für Wasserstoff. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Hybridheizungen

Das sind Wärmepumpen und Solarthermie-Systeme, die aus einer Kombination mit fossilen Systemen, wie eine mit Erdgas betriebene Heizung, bestehen. Sie müssen die Vorgabe, mindestens mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben zu werden, erfüllen. Spezielle Anforderungen sind in § 71h des GEG geregelt. Klar ist, dass auch hier weiterhin Treibhausgase emittiert werden. Sie sind somit nicht langfristig klimaneutral und mit weiteren Risiken wie steigenden Preisen für fossile Energieträger verbunden.

Fossile Gas- und Ölheizungen

Richtig gelesen. Obwohl das GEG eigentlich die Wärmewende einläuten sollte, ist zunächst weiterhin der Einbau von fossilen und klimaschädlichen Heizungen erlaubt. Allerdings zunächst nur so lange, bis vor Ort ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Dies wird in großen Städten ab 100.000 Einwohner:innen bis Mitte 2026 der Fall sein, in kleineren Kommunen bis spätestens Mitte 2028.

Wer sich allerdings jetzt noch für eine fossile Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab 2029 mind. 15 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate (etwa Biomethan) erzeugen. Ab 2040 steigt der Anteil bereits auf 60 Prozent – ab 2045 darf generell dann nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden.

Der WWF befürchtet, dass damit erhebliche Kostenrisiken für Verbraucher:innen verbunden sind und empfiehlt neben Klimaschutzgründen daher nicht, sich jetzt noch für eine fossile Heizung zu entscheiden. In dem Fall ist eine spezielle Energieberatung verpflichtend. Mehr Informationen zu den Risiken hat das BMWK bereitgestellt.

Warum das neue GEG für die Klimaschutz noch nicht ausreicht

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Wärmewende. Aus Sicht des WWF reicht es jedoch bei weitem noch nicht aus, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Wie u.a. die Studie „Großbaustelle Gebäudesektor" des WWF belegt, bräuchte es strengere Vorgaben sowie weitere Maßnahmen wie insbesondere die Beschleunigung der energetischen Sanierung besonders ineffizienter Bestandsgebäude.

Davon profitiert nicht nur das Klima, sondern auch die Bewohner:innen – geringere Heizkosten, besseres Raumklima und reduzierte Gefahr für Energiearmut. Das GEG schreibt ein Betriebsverbot fossiler Heizungen erst ab 2045 vor – das ist deutlich zu spät. Darüber hinaus wird durch die enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung die Verantwortung vor allem auf die Schultern von Verbraucher:innen und Kommunen geladen.

Der WWF fordert daher, dass die Anforderungen im Sinne des Klimaschutzes nachgebessert werden und etwa die diskutierten Mindesteffizienzstandards – insbesondere bei sehr schlecht sanierten Gebäuden –eingeführt werden. Ebenso sollte ein ganzheitlicher Ansatz der Wärmewende etabliert werden. Dazu gehört auch die Einführung eines umfassenden Solarstandards.

Fazit: Das GEG setzt klare Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wichtig ist jedoch, dass es auch in Zukunft konstant im Einklang mit klimapolitisch notwendigen Handlungsfeldern weiterentwickelt wird. Hausbesitzer:innen empfehlen wir, sich intensiv mit den Anforderungen des GEG auseinandersetzen und einen Energieberater hinzuzuziehen, um langfristig viel Geld und Energie zu sparen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Einordnung der GEG-Novelle aus WWF-Sicht

Aus WWF-Sicht ist die Novelle des GEG im Zuge der Einführung der 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe für neue Heizungen ein wichtiger und absolut notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Es muss hier klare Vorgaben setzen und Anreize für den Einsatz tatsächlich erneuerbarer Energien bieten.

Allerdings findet der WWF, dass das Gesetz bei weitem noch nicht ausreichend ist, um die notwendigen Klimaschutzziele zu erreichen. Wir fordern darüber hinaus, dass Mindesteffizienzstandards – vor allem bei besonders schlecht sanierten Gebäuden – sowie ein umfassender und ambitionierter Solarstandard eingeführt werden, um einen ganzheitlichen Ansatz der Wärmewende zu etablieren.

Was sind die GEG-Anforderungen?

Das GEG legt bestimmte Anforderungen an Neubauten und sanierte Gebäude fest. So müssen beispielsweise die Gebäudehülle und die Anlagentechnik bestimmte Anforderungen erfüllen, um den Energiebedarf zu reduzieren. Außerdem müssen erneuerbare Energien genutzt werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Darüber hinaus wird im GEG festgeschrieben werden, welche Heizungen ab 2024 nur noch eingebaut werden dürfen.

Für welche Gebäude gilt das GEG? Und für welche nicht?

Das GEG gilt für nahezu alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Ausgenommen sind lediglich einige wenige Gebäude wie beispielsweise Kirchen oder Denkmäler. Auch bestimmte Heizungen wie Kamine oder Öfen sind nicht vom GEG betroffen.

Was muss nach dem GEG saniert werden?

Nach dem GEG müssen bei einer Sanierung bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Anforderungen richten sich nach dem Gebäude und der Art der Sanierung. So müssen beispielsweise bei einer Sanierung der Gebäudehülle bestimmte Dämmwerte erreicht werden. Bei der Erneuerung der Heizungsanlage müssen bestimmte Effizienz- sowie Emissionsanforderungen erfüllt werden.

Was ändert sich für Hausbesitzer:innen?

Für Hausbesitzer:innen ändert sich durch das GEG einiges. Bei einem Neubau oder einer umfassenden Sanierung müssen die energetischen Anforderungen des GEG erfüllt werden. Auch bei kleineren Sanierungsmaßnahmen sollten Hausbesitzer:innen darauf achten, dass die Anforderungen des GEG eingehalten werden, um langfristig Energie und Kosten zu sparen. Vor allem die Neuregelungen zum Heizen, wie oben beschrieben, ändern sich.

Gibt es eine Förderung im GEG?

Nach Plänen der Bundesregierung soll der Heizungstausch je nach Anforderung und Situation mit 30 bis 70 Prozent gefördert werden. Um hier weitere Informationen zu bekommen, kann man sich beispielsweise an Energieberater:innen vor Ort werden.

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