Gebäude in Deutschland verbrauchen viel Energie – zu viel. In der Bundesrepublik entfällt etwa ein Drittel des Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor. Dabei werden jährlich 100 Millionen Tonnen CO2-Emissionen freigesetzt. Diese Menge soll bis zum Jahr 2045 schrittweise auf 0 reduziert werden. Wie? Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, setzt den Rahmen für das Vorhaben.
Die Bundesregierung plant, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu überarbeiten. Künftig soll es Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GMG) heißen. Doch bis dahin gilt weiterhin das bestehende GEG. Doch wie sinnvoll sind die aktuellen Vorgaben? Wen betreffen die Regelungen konkret? Und was würden die geplanten Änderungen durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz bedeuten?
Ziel des GEG: Ein warmes Haus, das Energie spart
Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Deutschland in Kraft getreten. Es legt die energetischen Anforderungen an all jene Gebäude fest, die entweder beheizt oder klimatisiert werden. Im Mittelpunkt steht, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren, den Austausch fossiler Heizungen zu beschleunigen und erneuerbare Energien stärker im Gebäudesektor zu nutzen.
Auch das Ersetzen von fossilen Brennstoffen zum Heizen durch klimafreundliche Heizungen wie etwa Solarthermie oder Wärmepumpen steht im Fokus. Seit Januar 2024 gilt eine aktualisierte und derzeit geltende Form des Gesetzes, das die Wärmewende einleiten soll und bis 2045 den Gebäudesektor schrittweise klimaneutral machen soll.
Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
Das GEG legt Standards bei Neubauten fest. Diese müssen den sogenannten Effizienzhausstandard 55 erfüllen. Darüber hinaus legt das GEG beispielsweise bauliche Anforderungen an Sanierungen von Bestandsgebäuden – etwa bestimmte Austausch- und Sanierungspflichten in Mehrfamilienhäusern – fest, die Gebäudeeigentümer:innen erfüllen müssen. Es gibt Ausnahmen etwa für historische Bauten wie Denkmäler oder Kirchen.
Für Hausbesitzer:innen bedeutet das, dass sie bei einer Sanierung die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen müssen, um langfristig Energie zu sparen. Diese Anforderungen lassen sich nicht pauschalisieren, sondern richten sich nach dem Gebäude und der Art der Sanierung. Bei einer Erneuerung der Heizungsanlage müssen beispielsweise bestimmte Effizienz- sowie Emissionsanforderungen erfüllt werden. Handelt es sich wiederum um eine Sanierung der Gebäudehülle, müssen bestimmte Dämmwerte erreicht werden.
Es wird empfohlen, sich für die notwendigen Schritte an eine:n Energieberater:in vor Ort zu wenden. So können auch etwaige staatliche Förderungen geltend gemacht werden.
Klimapolitisches Chaos
Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Im Fokus steht, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Dieser Grundsatz soll nun mit der Aktualisierung unter der gegenwärtigen Bundesregierung restlos gestrichen werden. Stattdessen planen die Regierungsparteien, auch fossile Heizungen restlos sowie ohne Vorgaben und Einschränkungen zu erlauben. Klimapolitisch ist das verantwortungslos und die Regierung hat sich de facto von den Klimazielen verabschiedet.
Statt der aktuellen 65-Prozent-Vorgabe soll ab 2029 für Hausbesitzer:innen schrittweise eine sogenannte „Bio-Treppe“ aus einem wachsenden Anteil „grüner“ Brennstoffe gelten. Doch diese Brennstoffe, vorzugsweise Biomethan und Wasserstoff, sind äußerst knapp und werden auch in Industrie und Verkehr benötigt. Durch diesen Konkurrenzkampf und der dadurch resultierenden hohen Nachfrage werden sie sehr teurer. Denn schon heute sind Tarife mit mindestens 65 Prozent „Grüngas“-Anteil im Schnitt etwa 15 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde teurer als der reine Erdgastarif – eine Kostenfalle für Verbraucher:innen. Gerade Menschen, die zur Miete wohnen, werden besonders betroffen sein, da sie sich die Heizung nicht aussuchen können.
Diese Grüngasquote ist vor allem eins: eine Gasquote. Ohne Details zur Ausgestaltung ist klar, dass reale Emissionsminderungen vertagt werden. Die Bundesregierung verlegt mit ihren Vorschlägen die politische Verantwortung zum Klimaschutz im Gebäudesektor ins Private. Die Haushalte bleiben auf unsicheren, teuren Brennstoffen sitzen. Fossile Geschäftsinteressen werden stattdessen verlängert.
„Wenn neue Gas- und sogar Ölheizungen wieder ohne jede Beschränkung verbaut werden dürfen, lockt das Verbraucher:innen in neue fossile Heizungen. Und damit in jahrzehntelange Kosten- und Abhängigkeitsrisiken. Gleichzeitig schafft der abrupte Kurswechsel massive Rechts- und damit Planungsunsicherheit. Für Zukunftsbranchen ist dieses Gesetz kein Modernisierungsschub, sondern eine klimapolitische Farce mit Ansage.“
Sebastian Breer, Gebäudeexperte im WWF-Klimateam
Darüber hinaus lässt das Gesetz aber verschiedene Heizungsoptionen zu, die die Maßgabe erfüllen. Der Austausch alter Heizsysteme wird staatlich mit bis zu 70 Prozent gefördert. Klimafreundliche Lösungen werden trotz voraussichtlicher Verschlechterung im GMG nicht abgeschafft und auch die gutfunktionierende Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) soll vorerst gesichert bleiben. Für Haushalte bedeutet das: Niemand ist gezwungen, auf teure, unsichere fossile Heizungen mit fragwürden Grüngasquoten zu setzen. Denn klimafreundliche Heizungen wie die Wärmepumpe sind heute schon langfristig wettbewerbsfähiger als eine neue Gasheizung – mit den Plänen der Bundesregierung dürfte sich das noch verschärfen.
Warum das aktuelle GEG für den Klimaschutz nicht ausreicht
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Wärmewende. Aus Sicht des WWF reicht es jedoch bei weitem noch nicht aus, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Wie u.a. die Studie „Großbaustelle Gebäudesektor" des WWF belegt, bräuchte es strengere Vorgaben sowie weitere Maßnahmen wie insbesondere die Beschleunigung der energetischen Sanierung besonders ineffizienter Bestandsgebäude.
Davon profitiert nicht nur das Klima, sondern auch die Bewohner:innen – geringere Heizkosten, besseres Raumklima und reduzierte Gefahr für Energiearmut. Das GEG schreibt ein Betriebsverbot fossiler Heizungen erst ab 2045 vor – das ist deutlich zu spät. Zwar soll dieses auch im Zuge der Einführung des GMG abgeschafft werden, das dürfte aber rechtlich kaum tragbar sein. Darüber hinaus wird durch die enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung die Verantwortung vor allem auf die Schultern von Verbraucher:innen und Kommunen geladen.
Der WWF fordert daher, dass die Anforderungen im Sinne des Klimaschutzes nachgebessert werden und etwa die diskutierten Mindesteffizienzstandards – insbesondere bei sehr schlecht sanierten Gebäuden – eingeführt werden. Auch in der Diskussion um das GMG darf die Bundesregierung nicht hinter den bisherigen Klimaschutzanstrengungen zurückfallen. Das dürfte mit den vorliegenden Vorschlägen aber nicht erreichbar sein. Ebenso sollte ein ganzheitlicher Ansatz der Wärmewende etabliert werden. Dazu gehört auch die Einführung eines umfassenden Solarstandards.
Fazit: Das GEG setzt heute klare Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die derzeit geplante Novelle dürfte rechtlich in der Form, wie von der Schwarz-Roten Bundesregierung angedacht ist, wohl kaum rechtlich tragfähig sein. Hausbesitzer:innen empfehlen wir, sich intensiv mit den Anforderungen des GEG auseinandersetzen und eine:n Energieberater:in hinzuzuziehen, um langfristig viel Geld und Energie zu sparen. Klimaschützende Heizungen wie die Wärmepumpe sind trotz des GMG-Vorschlages Zukunftstechnologien: kosteneffizient und klimaschonend!
Die wichtigsten Fragen im Überblick
- Einordnung der GEG-Novelle aus WWF-Sicht
Aus WWF-Sicht ist die Novelle des GEG im Zuge der Einführung der 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe für neue Heizungen ein wichtiger und absolut notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Es muss hier klare Vorgaben setzen und Anreize für den Einsatz tatsächlich erneuerbarer Energien bieten.
Allerdings findet der WWF, dass das Gesetz bei weitem noch nicht ausreichend ist, um die notwendigen Klimaschutzziele zu erreichen. Wir fordern darüber hinaus, dass Mindesteffizienzstandards – vor allem bei besonders schlecht sanierten Gebäuden – sowie ein umfassender und ambitionierter Solarstandard eingeführt werden, um einen ganzheitlichen Ansatz der Wärmewende zu etablieren.
- Was sind die GEG-Anforderungen?
Das GEG legt bestimmte Anforderungen an Neubauten und sanierte Gebäude fest. So müssen beispielsweise die Gebäudehülle und die Anlagentechnik bestimmte Anforderungen erfüllen, um den Energiebedarf zu reduzieren. Außerdem müssen erneuerbare Energien genutzt werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Darüber hinaus wird im GEG festgeschrieben werden, welche Heizungen ab 2024 nur noch eingebaut werden dürfen.
- Für welche Gebäude gilt das GEG? Und für welche nicht?
Das GEG gilt für nahezu alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Ausgenommen sind lediglich einige wenige Gebäude wie beispielsweise Kirchen oder Denkmäler. Auch bestimmte Heizungen wie Kamine oder Öfen sind nicht vom GEG betroffen.
- Was muss nach dem GEG saniert werden?
Nach dem GEG müssen bei einer Sanierung bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Anforderungen richten sich nach dem Gebäude und der Art der Sanierung. So müssen beispielsweise bei einer Sanierung der Gebäudehülle bestimmte Dämmwerte erreicht werden. Bei der Erneuerung der Heizungsanlage müssen bestimmte Effizienz- sowie Emissionsanforderungen erfüllt werden.
- Was ändert sich für Hausbesitzer:innen?
Für Hausbesitzer:innen ändert sich durch das GEG einiges. Bei einem Neubau oder einer umfassenden Sanierung müssen die energetischen Anforderungen des GEG erfüllt werden. Auch bei kleineren Sanierungsmaßnahmen sollten Hausbesitzer:innen darauf achten, dass die Anforderungen des GEG eingehalten werden, um langfristig Energie und Kosten zu sparen. Vor allem die Neuregelungen zum Heizen, wie oben beschrieben, ändern sich.
- Gibt es eine Förderung im GEG?
Nach Plänen der Bundesregierung soll der Heizungstausch je nach Anforderung und Situation mit 30 bis 70 Prozent gefördert werden. Um hier weitere Informationen zu bekommen, kann man sich beispielsweise an Energieberater:innen vor Ort werden.
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