Klimaschutz und Anpassungen an die Klimakrise sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die auf allen politischen Ebenen umgesetzt werden müssen. Nur so können wir die Klimakrise bewältigen. Um Klimaschutzmaßnahmen lokal umsetzen zu können, spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle.

Städte, Gemeinden und Landkreise sind der Lebensmittelpunkt der Menschen. Kommunen können eine Vielzahl der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen direkt oder indirekt (durch kommunale Unternehmen) beeinflussen. So legen Kommunen etwa fest, wo Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien bereitgestellt werden oder wie der örtliche ÖPNV ausgestaltet wird. So sind auch etwa die kommunale Wärmeplanung, Städteplanung oder die Sanierung des kommunalen Wohnungsbestand Handlungsfelder vom Kommunen. Auch für die Akzeptanz von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind die Kommunen zentrale Akteure. 

Zur Bewältigung der vor Ort fehlt es jedoch oftmals an ausreichenden personellen sowie finanziellen Kapazitäten. Das führt dazu, dass vor allem große und finanzstarke Kommunen ein Klimaschutzmanagement einführen können, während in vielen Fällen in kleineren Kommunen der Klimaschutz auf der Strecke bleibt. Die Bewältigung der Klimakrise muss daher eine verpflichtende Gemeinschaftsaufgabe werden, um allen Kommunen zu ermöglichen, wirksamen Klimaschutz vor Ort umsetzen zu können. Dazu müssen Bund und Länder für Prävention und Anpassung an die Folgen der Klimakrise die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen.  

Deshalb fordern wir die Bundesregierung und die Bundesländer auf:

1. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz für Klimaschutz- sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen einzurichten. Durch die Gemeinschaftsaufgabe können Bund und Länder den Kommunen durch eine Mischfinanzierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Klimaschutz und -anpassung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, an deren Umsetzung alle Akteure mitwirken müssen, die Kommunen müssen aber einen wesentlichen Teil leisten. Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe sind deshalb ein zukunftsweisender Schritt für einen fairen Beitrag Deutschlands zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und mehr globaler Gerechtigkeit.

2. Die Finanzierung von kommunalen Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen langfristig zu sichern. Kommunen müssen mit festen Finanzbudgets rechnen können.

3. Die Voraussetzung für zusätzliches Personal in den Verwaltungen zu schaffen. Die Beschäftigten müssen geschult und befähigt werden, den gewachsenen Anforderungen gerecht zu werden.

4. Die kommunale Daseinsvorsorge in ihrer Gesamtheit sozial gerecht ausgestalten und ausreichend zu finanzieren.

5. Die Altschuldenfrage der Kommunen zu lösen, wie im Ampel-Koalitionsvertrag bereits angekündigt.

6. Allen Kommunen bzw. regionalen Zusammenschlüssen von kleineren Kommunen ab einer bestimmten Einwohnergröße ist ein umfassendes Klimaschutzmanagement als Pflichtaufgabe zu übertragen. Dies soll der Erstellung und Umsetzung von sektorübergreifenden Klimaschutzkonzepten für die Kommunen inklusive eines transparenten, verpflichtenden Monitoringsystems zur Sicherstellung der jährlichen Emissionsreduktionen dienen. Durch die Sicherstellung einer Mischfinanzierung von Bund und Ländern können neue Pflichtaufgaben mit Vollkostendeckung für die Kommunen im Bereich Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen geschaffen werden.

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