Die Bundesregierung plant, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu überarbeiten. Künftig soll es Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GMG) heißen. Bis dahin gilt weiterhin das bestehende GEG. Doch wie sinnvoll sind die aktuellen Vorgaben? Wen betreffen die Regelungen konkret? Und was würden die geplanten Änderungen durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz bedeuten?

Gebäude in Deutschland verbrauchen viel Energie – zu viel. In der Bundesrepublik entfällt etwa ein Drittel des Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor. Dabei werden jährlich 100 Millionen Tonnen CO2-Emissionen freigesetzt. Diese Menge soll bis zum Jahr 2045 schrittweise auf 0 reduziert werden.

Wie? Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, setzt den Rahmen für das Vorhaben.

Ziel des GEG: Ein warmes Haus, das Energie spart

Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Deutschland in Kraft getreten. Es legt die energetischen Anforderungen an all jene Gebäude fest, die entweder beheizt oder klimatisiert werden. Im Mittelpunkt steht, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren, den Austausch fossiler Heizungen zu beschleunigen und erneuerbare Energien stärker im Gebäudesektor zu nutzen.

Auch das Ersetzen von fossilen Brennstoffen zum Heizen durch klimafreundliche Heizungen wie etwa Solarthermie oder Wärmepumpen steht im Fokus. Seit Januar 2024 gilt eine aktualisierte und derzeit geltende Form des Gesetzes, welches die Wärmewende einleiten soll und bis 2045 den Gebäudesektor schrittweise klimaneutral machen soll.

Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

Haussanierung © IMAGO / Rene Traut
Haussanierung © IMAGO / Rene Traut

Das GEG legt Standards bei Neubauten fest. Diese müssen den sogenannten Effizienzhausstandard 55 erfüllen. Darüber hinaus legt das GEG beispielsweise bauliche Anforderungen an Sanierungen von Bestandsgebäuden – etwa bestimmte Austausch- und Sanierungspflichten in Mehrfamilienhäusern – fest, die Gebäudeeigentümer:innen erfüllen müssen. Es gibt Ausnahmen etwa für historische Bauten wie Denkmäler oder Kirchen.

Für Hausbesitzer:innen bedeutet das, dass sie bei einer Sanierung die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen müssen, um langfristig Energie zu sparen. Diese Anforderungen lassen sich nicht pauschalisieren, sondern richten sich nach dem Gebäude und der Art der Sanierung. Bei einer Erneuerung der Heizungsanlage müssen beispielsweise bestimmte Effizienz- sowie Emissionsanforderungen erfüllt werden. Handelt es sich wiederum um eine Sanierung der Gebäudehülle, müssen bestimmte Dämmwerte erreicht werden.

Es wird empfohlen, sich für die notwendigen Schritte an eine:n Energieberater:in vor Ort zu wenden. So können auch etwaige staatliche Förderungen geltend gemacht werden.

Klimapolitisches Chaos

Pipeline zur Erzeugung von Wasserstoff © audioundwerbung / iStock / Getty Images
Pipeline zur Erzeugung von Wasserstoff © audioundwerbung / iStock / Getty Images

Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Im Fokus steht, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Dieser Grundsatz soll nun mit der Aktualisierung des GEG unter der gegenwärtigen Bundesregierung restlos gestrichen werden. Stattdessen planen die Regierungsparteien, auch fossile Heizungen restlos sowie ohne Vorgaben und Einschränkungen zu erlauben. Klimapolitisch ist das verantwortungslos und die Regierung hat sich de facto von den Klimazielen verabschiedet!

Das aktualisierte Gesetz wird künftig den Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz” tragen. Statt der aktuellen 65-Prozent-Vorgabe soll ab 2029 für Hausbesitzer:innen schrittweise eine sogenannte „Bio-Treppe“ aus einem wachsenden Anteil „grüner“ Brennstoffe gelten. Doch diese Brennstoffe, vorzugsweise Biomethan und Wasserstoff, sind äußerst knapp und werden auch in Industrie und Verkehr benötigt. Durch diesen Konkurrenzkampf und der dadurch resultierenden hohen Nachfrage werden sie sehr teurer. Denn schon heute sind Tarife mit mindestens 65 Prozent „Grüngas“-Anteil im Schnitt etwa 15 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde teurer als der reine Erdgastarif – eine Kostenfalle für Verbraucher:innen. Gerade Menschen, die zur Miete wohnen, werden besonders betroffen sein, da sie sich die Heizung nicht aussuchen können.

Diese Grüngasquote ist vor allem eins: eine Gasquote. Ohne Details zur Ausgestaltung  ist klar, dass reale Emissionsminderungen vertagt werden. Die Bundesregierung verlegt mit ihren Vorschlägen die politische Verantwortung zum Klimaschutz im Gebäudesektor ins Private. Die Haushalte bleiben auf unsicheren, teuren Brennstoffen sitzen. Fossile Geschäftsinteressen werden stattdessen verlängert.

Ein großes Dilemma

Füße an der Heizung wärmen
Füße an der Heizung wärmen © Evgen_Prozhyrko / iStock / GettyImages

Da nach den aktuellen Plänen Gebäudeeigentümer:innen künftig wieder ohne weitere Vorgaben neue Öl- und Gasheizungen einbauen können, ist insbesondere in vermieteten Gebäuden mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen.

Betrachtet man allein die Anschaffungskosten, sind konventionelle Öl- und Gasheizungen häufig günstiger als klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen. Bei den laufenden Verbrauchs- und Betriebskosten zeigt sich jedoch oft das Gegenteil: Hier sind nachhaltige Heizsysteme vielfach deutlich wirtschaftlicher. Für selbstnutzende Gebäudeeigentümer:innen ist die Entscheidung beim Heizungstausch recht klar: Wärmepumpen zahlen sich langfristig deutlich aus.

Genau an diesem Punkt entsteht das sogenannte „Vermieter-Mieter-Dilemma”. Vermieter:innen, die nicht selbst im Gebäude wohnen und die Heizung daher nicht nutzen, orientieren sich beim Heizungstausch häufig vor allem an den Investitionskosten. Mieter:innen hingegen haben in der Regel keinen Einfluss auf die Wahl des Heizsystems, tragen aber über ihre Betriebskosten die finanziellen Folgen dieser Entscheidung.

Diese Belastung dürfte sich durch die Einführung der sogenannten „Bio-Treppe“, steigende CO2-Preise und höhere Gasnetzentgelte weiter verschärfen und für viele mietende Haushalte zur zusätzlichen, aber vermeidbaren, Kostenfalle werden. Der WWF spricht sich deshalb in einem Diskussionspapier dafür aus, dass Vermieter:innen künftig zwar nicht die regulären Verbrauchskosten, wohl aber diese zusätzlichen fossilen Mehrkosten übernehmen sollten. So würden Mieter:innen vor vermeidbaren finanziellen Belastungen geschützt und zugleich Anreize geschaffen, auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen.

Gleichzeitig ist es wichtig, insbesondere kleine Vermieter:innen mit begrenzten finanziellen Spielräumen gezielt beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu unterstützen, damit die Wärmewende sozial gerecht gestaltet werden kann.

Der WWF plädiert daher für eine ganzheitliche Wärmewende, die Anreize für den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme schafft, Mieter:innen vor fossilen Kostenfallen schützt und durch gezielte Förderprogramme eine faire und praktikable Umsetzung ermöglicht.

„Wenn neue Gas- und sogar Ölheizungen wieder ohne jede Beschränkung verbaut werden dürfen, lockt das Verbraucher:innen in neue fossile Heizungen. Und damit in jahrzehntelange Kosten- und Abhängigkeitsrisiken. Gleichzeitig schafft der abrupte Kurswechsel massive Rechts- und damit Planungsunsicherheit. Für Zukunftsbranchen ist dieses Gesetz kein Modernisierungsschub, sondern eine klimapolitische Farce mit Ansage.“

Sebastian Breer, Gebäudeexperte im WWF-Klimateam

Was bleibt

Darüber hinaus lässt das Gesetz aber verschiedene Heizungsoptionen zu, die die Maßgabe erfüllen. Der Austausch alter Heizsysteme wird staatlich mit bis zu 70 Prozent gefördert.

Klimafreundliche Lösungen werden trotz voraussichtlicher Verschlechterung im GMG nicht abgeschafft und auch die gut funktionierende Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) soll vorerst gesichert bleiben.

Für Haushalte bedeutet das: Niemand ist gezwungen, auf teure, unsichere fossile Heizungen mit fragwürden Grüngasquoten zu setzen. Denn klimafreundliche Heizungen wie die Wärmepumpe sind heute schon langfristig wettbewerbsfähiger als eine neue Gasheizung – mit den Plänen der Bundesregierung dürfte sich das noch verschärfen.

Warum das aktuelle GEG für den Klimaschutz nicht ausreicht

Heizungsanlage © nullplus / GettyImages
Heizungsanlage © nullplus / GettyImages

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Wärmewende. Aus Sicht des WWF reicht es jedoch bei weitem noch nicht aus, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Wie u.a. die Studie Großbaustelle Gebäudesektor" des WWF belegt, bräuchte es strengere Vorgaben sowie weitere Maßnahmen wie insbesondere die Beschleunigung der energetischen Sanierung besonders ineffizienter Bestandsgebäude.

Davon profitiert nicht nur das Klima, sondern auch die Bewohner:innen – geringere Heizkosten, besseres Raumklima und reduzierte Gefahr für Energiearmut. Das GEG schreibt ein Betriebsverbot fossiler Heizungen erst ab 2045 vor – das ist deutlich zu spät. Zwar soll dieses auch im Zuge der Einführung des GMG abgeschafft werden, das dürfte aber rechtlich kaum tragbar sein. Darüber hinaus wird durch die enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung die Verantwortung vor allem auf die Schultern von Verbraucher:innen und Kommunen geladen.

Der WWF fordert daher, dass die Anforderungen im Sinne des Klimaschutzes nachgebessert werden und etwa die diskutierten Mindesteffizienzstandards – insbesondere bei sehr schlecht sanierten Gebäuden – eingeführt werden. Auch in der Diskussion um das GMG darf die Bundesregierung nicht hinter den bisherigen Klimaschutzanstrengungen zurückfallen. Das dürfte mit den vorliegenden Vorschlägen aber nicht erreichbar sein. Ebenso sollte ein ganzheitlicher Ansatz der Wärmewende etabliert werden. Dazu gehört auch die Einführung eines umfassenden Solarstandards.

Fazit: Das GEG setzt heute klare Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die derzeit geplante Novelle dürfte rechtlich in der Form, wie von der Schwarz-Roten Bundesregierung angedacht ist, wohl kaum rechtlich tragfähig sein. Hausbesitzer:innen empfehlen wir, sich intensiv mit den Anforderungen des GEG auseinandersetzen und eine:n Energieberater:in hinzuzuziehen, um langfristig viel Geld und Energie zu sparen. Klimaschützende Heizungen wie die Wärmepumpe sind trotz des GMG-Vorschlages Zukunftstechnologien: kosteneffizient und klimaschonend!

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