Überall auf der Welt gibt es so genannte „wandernde“ Tierarten, insgesamt mehr als 10.000 verschiedene. Die Tiere schwimmen, fliegen oder wandern in regelmäßigen, zeitlichen Abständen. Während viele Arten von ihren Sommerquartieren in Winterquartiere ziehen, nutzen andere wiederkehrend unterschiedliche Lebensräume für ihre Lebenszyklen oder Lebensabschnitte.

Ein bekanntes Beispiel sind Zugvögel. Daneben zählen aber auch Insekten, Fische, Reptilien wie Meeresschildkröten, Meeressäugetiere wie Wale und Seehunde, Fledermäuse und viele landlebende Säugetiere wie etwa die Saiga-Antilopen oder Elefanten zu den wandernden Tierarten.
Auf ihren Wanderungen überqueren die wild lebenden Tiere staatliche Grenzen. Diese für Tiere „künstlichen Grenzen“ trennen nicht nur Staaten, sondern auch Gesetzgebungen, Interessen und politische Maßnahmen. Die Zerstörung von Lebensräumen in einem einzigen Staat kann sich auf das Überleben der gesamten wandernden Art auswirken.
Das haben auch die verantwortlichen Politiker erkannt, und so wurde 1979 in Bonn das „Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten“, auch bekannt als „Bonner Konvention“, unterzeichnet. International wird die Bezeichnung „CMS – Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals“ verwendet. Sie ist die einzige Konvention, die ausschließlich für den Schutz wandernder Tierarten gegründet wurde. Die Bonner Konvention trat am 1. November 1983 in Kraft. 1985 wurde die erste Vertragsstaatenkonferenz abgehalten. Mittlerweile gehören der Konvention 116 Mitgliedsstaaten an.
Die 10. Vertragsstaatenkonferenz (CoP10)mit dem Titel “Networking for Migratory Species” fand vom 20. bis 25. November 2011 in Bergen, Norwegen statt. Ziel war es, den Verlust der Vielfalt wandernder Arten und ihrer Lebensräume zu verringern.
Für den WWF besonders wichtige Themen waren unter anderem:
- Ein globaler Arbeitsplan zum Schutz von Walarten;
- Ein umfassender Plan, um den Beifang von wandernden Arten in Fischerei-Stellnetzen zu reduzieren;
- Ein Resolutionsvorschlag zum Schutz wandernder Arten vor den Auswirkungen des Klimawandels;
- Ein Resolutionsvorschlag gegen die Verlärmung der Meere;
- Ein Treffen der Gorilla-Verbreitungsstaaten, um über effektive Vollzugsmaßnahmen zum Schutz vor Gorilla-Wilderei zu beraten.
Auf dieser wie auch auf den vorausgegangenen Vertragsstaatenkonferenzen beriet der WWF Regierungen bei der Abstimmung zur Aufnahme gefährdeter wandernder Tierarten in die Anhänge der Bonner Konvention. Des Weiteren betreiben wir Lobbyarbeit bei der Verabschiedung oder Umsetzung von Aktionsplänen für wandernde Tierarten.
Die CMS-Konferenzen finden alle drei Jahre statt. Die dort getroffenen Beschlüsse und Arbeitsschwerpunkte lenken die Aktivitäten der Vertragsstaaten und anderer Teilnehmer, zum Beispiel von Nichtregierungsorganisationen wie dem WWF, zum Schutz wandernder Tierarten.
Weitere Informationen