Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist fraglos das wichtigste Naturschutzgesetz der EU seit Jahrzehnten: Im Juni 2024 hat der EU-Umweltrat nach jahrelangem Einsatz von Umweltverbänden in einem wahren Verhandlungskrimi die EU-Wiederherstellungsverordnung (das so genannte Nature Restoration Law – NRL) angenommen. Die EU setzte damit ein starkes Zeichen für die biologische Vielfalt und die Widerstandsfähigkeit Europas gegen die Folgen der Klimakrise. Wälder, Flüsse, Moore und Agrarlandschaften sollen wieder gesunden. Ziel ist es, den dramatischen Verlust der Artenvielfalt zu stoppen und Europa widerstandsfähiger gegen Hochwasser, Dürren, Waldbrände und andere Folgen der Klimakrise zu machen.
Die EU-Mitgliedstaaten sind per Gesetz verpflichtet, bis 2030 mindestens 20 Prozent der europäischen Land- und Meeresflächen zu renaturieren und bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen – zum Beispiel durch Moorvernässung, die Renaturierung von Flüssen oder den Waldumbau.
Die Bundesregierung sowie die Bundesländer müssen die Renaturierung jetzt zügig und effektiv ausgestalten. Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten haben bis September 2026 Zeit, unter breiter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei ist es wichtig, dass dies unter Einbindung der verschiedensten Interessengruppen geschieht und die erforderlichen Maßnahmen anschließend tatsächlich umgesetzt werden.