Am 17. Juni 2024 hat der EU-Umweltrat in einer finalen Abstimmung die EU-Wiederherstellungsverordnung (das so genannte Nature Restoration Law – NRL) angenommen. Damit endet ein jahrelanger europäischer „Verhandlungskrimi“ und die EU setzt ein starkes Zeichen gegen das Artensterben und für mehr Klimaschutz. Ein großer Tag für den europäischen Naturschutz, für die biologische Vielfalt und die Widerstandsfähigkeit Europas gegen die Folgen der Klimakrise.
Mit dem Beschluss verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der europäischen Land- und Meeresflächen Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen und bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen – zum Beispiel durch Moorvernässung, Flussrenaturierung oder Waldumbau. Ziel ist es, Europas Natur widerstandsfähiger gegen Hochwasser, Dürren, Waldbrände und andere Folgen der Klimakrise zu machen.
Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, unter breiter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten und umzusetzen.