Seit Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten: Neben dem Gebäudeenergie-Gesetz ein weiterer Baustein, mit dem die Bundesregierung beabsichtigt, die Wärmewende flächendeckend zu entfachen. Was steckt drin im Gesetz, und wo liegen die Schwachstellen?

Das Thema Wärmewende wurde nicht nur auf Ebene der Bundespolitik heiß diskutiert, sondern sorgte auch in der breiten Gesellschaft für viel Aufsehen. Mit gutem Grund. Denn die Wärmewende als wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität muss lokal umgesetzt werden – sprich: in jedem Ort in Deutschland.

Jede Kommune muss so ihren Beitrag zur Transformation auf den Weg zur Klimaneutralität leisten. Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (kurz: Wärmeplanungsgesetz, WPG) dafür nun eine Grundlage geschaffen.

Das Wärmeplanungsgesetz auf einem Blick

Durch das WPG macht die Bundesregierung Vorgaben für die Bundesländer, eigene Gesetze zur Wärmeplanung auf den Weg zu bringen, sofern dies nicht bereits geschehen ist. So soll eine flächendeckende und möglichst einheitliche Wärmeplanung sichergestellt werden.

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen bis zum 30. Juni 2026 sogenannte Wärmepläne vorlegen. In allen anderen Kommunen hat man dafür zwei weitere Jahre Zeit. Somit wird die Wärmeplanung in Deutschland großflächig erst 2028 abgeschlossen werden. Erst, wenn eine Wärmeplanung vor Ort vorliegt, müssen alle Vorgaben des aktualisierten Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) müssen alle Vorgaben des aktualisierten Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) eingehalten werden.

Wie läuft die Wärmeplanung ab?

Jede Kommune soll in einer sogenannten Wärmeplanung prüfen, welche Potentiale vor Ort vorliegen, um die Wärmeversorgung langfristig klimaneutral sicherzustellen. Dabei wird geschaut, wie sich etwa bestehende Fern- und Nahwärmenetze dekarbonisieren können, ob und wo vor Ort neue Wärmenetze geeignet wären und wo in Zukunft weiterhin dezentral geheizt werden kann – also etwa mit klimafreundlichen Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen

Dabei durchläuft die Wärmeplanung diese zentralen Schritte, die allerdings in der Landesgesetzgebung angepasst oder ergänzt werden können:

1. Bestandsanalyse: Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und für das Erstellen des finalen Wärmeplans samt Zielszenario. In der Bestandsanalyse soll vor allem ermittelt werden, wie hoch der Wärmeverbrauch/-bedarf vor Ort in einzelnen Stadteilen ist und welche Wärmeversorger – also welche Art der Heizung – vorhanden ist. Kurz: eine Datenerhebung zur lokalen Wärmeinfrastruktur.

2. Potentialanalyse: Darauf aufbauend wird geprüft, welche Potentiale zur künftigen Erzeugung genutzt werden können – etwa ob es größere Kraftwerke oder auch Kläranlagen gibt, dessen Abwärme man nutzen kann. Es soll aber auch geprüft werden, wie hoch die Potentiale zur Energieeinsparung sind (bspw. durch Sanierung).

3. Zielszenario ermitteln: Bis wann wird die Wärmeversorgung in der Kommune treibhausgasneutral und welche Zwischenziele markieren den Weg dorthin? Basierend auf den Vorschritten wird für (Teil-)Gebiete der Kommune beschrieben, wie langfristig die Wärmeversorgung vor Ort gestaltet werden soll. Dabei müssen die Ziele des Gesetzes – etwa bis spätestens 2045 klimaneutral zu sein – eingehalten werden.

4. Umsetzungsstrategie erstellen: Wenn das Zielszenario steht, wird es räumlich konkret: Welche Umstellungen bei der Wärmebereitstellung stehen in den einzelnen Ortsteilen und Quartieren an? In konkreten Schritten soll in der Umsetzungsstrategie die Transformation der örtlichen Wärmeversorgung dargelegt werden.

Innerhalb dieser Schritte wird geprüft, ob (Teil-)Gebiete der Kommune sich für Wärmenetze und/oder für die Versorgung mit Wasserstoff eignen. Der WWF ist überzeugt, dass die Wärmeversorgung künftig lediglich zu einem äußerst begrenzten Umfang auf Basis von Wasserstoff oder anderen Gasen wir Biomethan passieren wird. Wasserstoff und Biomethan sind heute und auch in naher Zukunft nicht für die flächendeckende Wärmeversorgung verfügbar und kommen mit weiteren Risiken wie stark steigende Preise für Verbraucher:innen einher.

In unserem WWF Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie weitere Infos und Fakten zur Wärmewende.

Wasserstoff also ein Erdgasersatz?! Besser nicht – es droht eine Kostenfalle

Wasserstoff hat als Schein-Ersatz für fossiles Erdgas eine zentrale Rolle im Gebäudeenergie-Gesetz sowie im Wärmeplanungsgesetz bekommen. Dabei ist klar: Er wird auch künftig kaum verfügbar sein, ist äußerst ineffizient in der Herstellung, kann schnell zu einer Kostenfalle für Verbraucher:innen werden und sogar ein Türöffner für ein „fossiles Weiter-So“ sein.

Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung kann eine Kommune keine Wasserstoffgebiete ausrufen und damit planen, sofern kein klarer „Fahrplan“ des Gasnetzbetreibers zur Transformation des Gasnetzes vor Ort vorliegt. Dieser Fahrplan muss strenge Kriterien des GEG (§ 71k) erfüllen. Wenn nicht ein solcher Fahrplan vorliegt, muss die Kommune bereits frühzeitig in der vorgelagerten „Eignungsprüfung“ Wasserstoff als „wahrscheinlich nicht wirtschaftlich“ einstufen und aus der weiteren Wärmeplanung ausklammern. Dies belegt ein Rechtsgutachten der Umweltrechts-Kanzlei Günther. Alle Kerninfos und zentrale Handlungsempfehlungen an kommunale Entscheidungsträger finden Sie zusammengefasst in unserem Infoschreiben zum Gutachten – ein Blick hierein lohnt sich.

Bringt die Wärmeplanung also Schwung für die Wärmewende?

Austauschpflicht Ölheizung © IMAGO / Rolf Poss
Austauschpflicht Ölheizung © IMAGO / Rolf Poss

Der WWF begrüßt, dass nun eine flächendeckende Wärmeplanung in ganz Deutschland eingeführt wird. Das gibt auch Verbraucher:innen Klarheit darüber, wie in Zukunft vor Ort geheizt werden kann. 

Allerdings sind die Klimaschutzvorgaben des WPG bei weitem nicht ambitioniert genug. Durch weitreichende Ausnahmeregelungen und teils lange Umsetzungsfristen wird die Wärmewende in Deutschland großflächig in die Zukunft geschoben, obwohl die Klimakrise weiter voranschreitet. In Anbetracht des Zeitdrucks und des zu lahmenden Klimaschutz im Gebäudesektor ist dies zu spät. Da nun auch die Vorgaben des GEG (etwa zum Heizungstausch) teils stark mit dem WPG verknüpft sind, wird die Pflicht zum Handeln vor allem auf die Schultern der Kommunen und Verbaucher:innen vor Ort abgeladen. Für die Erreichung der Klimaschutzziele Deutschland brauchen wir in der Wärmewende also mehr Schwung. 

Wir fordern daher die Bundesländer auf, ambitioniert das WPG umzusetzen und stärker an Klima- und Verbraucherschutz auszurichten, sodass die Wärmewende auf den Klimaschutzpfad gelangt. 

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