Die Europawahl 2024 in Deutschland findet am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt.
Dieser Termin ist Teil eines EU-weiten Wahlzeitraums vom 6. bis zum 9. Juni. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt.
Wann findet die Europawahl 2024 statt? Wer darf dabei wählen? Und wie viele Stimmen hat man eigentlich? In unserem Europawahl-Lexikon finden Sie die Antworten!
Die Europawahl 2024 in Deutschland findet am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt.
Dieser Termin ist Teil eines EU-weiten Wahlzeitraums vom 6. bis zum 9. Juni. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt.
Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger:innen, die am Wahltag in Deutschland mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
In der Bundesrepublik Deutschland sind das nach Angaben des Bundeswahlleiters rund 66 Millionen wahlberechtigte Bürger:innen.
Bei der Europawahl wird das Europäische Parlament (EP) gewählt.
In Deutschland wird das Europäische Parlament nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt. Jede:r Wähler:in hat eine Stimme, mit der eine Parteienliste gewählt wird. Die Verteilung der Sitze erfolgt proportional zu den erhaltenen Stimmen.
Zur Wahl stehen also Listen der zur Wahl zugelassenen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, aber keine Einzelpersonen.
Es gibt – anders als bei der Bundestagswahl – nur eine Stimme.
Es ist möglich, per Briefwahl zu wählen. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser kann bei der Gemeinde des Hauptwohnorts persönlich oder schriftlich beantragt werden, manchmal auch online. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich dafür ein Vordruck, den man ausgefüllt zurücksenden kann.
Der Antrag kann aber auch schon gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Dafür sind dann folgende Angaben erforderlich: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.
Für die Europawahl 2024 gibt es in Deutschland keine Prozenthürde. Das bedeutet, dass auch kleinere Parteien eine Chance haben, ins Europaparlament einzuziehen, sofern sie genügend Stimmen erhalten.
Das Mindestwahlalter bei der Europawahl ist 16. Dank einer Gesetzesänderung dürfen bei der Europawahl 2024 erstmals auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Dies erweitert die Zahl der Wahlberechtigten deutlich. Bei der letzten Europawahl gab es in Deutschland etwa 5 Millionen Erstwähler:innen. Durch das Absenken des Mindestwahlalters steigt diese Zahl erheblich.
Das Verhältniswahlrecht bedeutet, dass die Sitze im Europäischen Parlament im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden.
Es soll eine möglichst genaue Abbildung der Wählerpräferenzen im Parlament gewährleisten.
Deutschland entsendet als bevölkerungsreichstes Mitglied der EU die meisten Abgeordneten ins Europäische Parlament, für die Wahlperiode 2024 sind es 96 Sitze.
Die größte Änderung ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Dies gibt jungen Wähler:innen eine Stimme in europäischen Angelegenheiten und erhöht die politische Beteiligung der Jugend.
Nein, Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft dürfen nur einmal wählen. Es ist rechtlich nicht zulässig, in mehr als einem EU-Land seine Stimme abzugeben.
Die Europawahl wird nur alle fünf Jahre abgehalten. Durch die Absenkung des Mindestwahlalters auf 16 Jahre gibt es 2024 sieben Jahrgänge, die das erste mal bei einer Europawahl wahlberechtigt sein werden.
Es ist wichtig, dass sich alle wahlberechtigten Bürger:innen über ihre Rechte und Pflichten informieren, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.
Die Europawahl ist eine wichtige Gelegenheit, auf die Zusammensetzung und die Politik des Europäischen Parlaments Einfluss zu nehmen, das eine zentrale Rolle in der Gesetzgebung der EU spielt.