Deutsche Unternehmen verstoßen in ihren globalen Geschäften immer wieder gegen grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt – ohne dass sie dafür Konsequenzen befürchten müssen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden hatten bisher kaum eine Möglichkeit, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen. Das Deutsche Lieferkettengesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten, kurz, Lieferkettengesetz, soll dem Einhalt gebieten. Im Juni 2021 wurde es beschlossen.

Ein abgeschwächtes Gesetz

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag endlich das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet. Es tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter:innen.

Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren.

Insbesondere auf Druck der CDU und des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums ist der ursprüngliche Gesetzentwurf an zahlreichen Stellen abgeschwächt worden. Anders als zunächst von Bundesarbeitsminister Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Müller (CSU) vorgesehen, gilt das Gesetz für weniger Unternehmen, schränkt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen stark ein und begründet keinen zivilrechtlichen Haftungstatbestand mehr. Das bedeutet, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen auf Basis dieses Gesetzes keinen Schadensersatz von Unternehmen einklagen können.

Noch viel Luft nach oben!

Das Gesetz ist damit ein großer Schritt für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Lieferketten. Trotzdem kämpft der WWF und seine Partner:innen weiter. Denn es ist noch viel Luft nach oben! Als Teil der Initiative Lieferkettengesetz setzt der WWF sich für ein noch wirksameres Lieferkettengesetz ein, das in ganz Europa gilt.

Das beschlossene Gesetz ist zwar ein wichtiger Etappenerfolg, weist aber noch zu viele Schwächen auf. Deshalb sind wir noch nicht am Ziel, sondern erst am Start.

Letztendlich ist es ein politischer Kompromiss. Als solcher umfasst er eine Reihe von Punkten, die aus zivilgesellschaftlicher Perspektive zu begrüßen sind, da sie das Potenzial haben, zu einer größeren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt von Unternehmen in ihren Lieferketten beizutragen. Gleichzeitig greift der Kompromiss an vielen Punkten deutlich zu kurz, wodurch das Gesetz nicht wirksam genug ist und nicht ohne weiteres als Vorbild für ein europäisches Lieferkettengesetz dienen kann.

Das neue Gesetz ...

  • ... leitet in Deutschland einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel ein: Weg von rein freiwilliger Corporate Social Responsibility hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben für Unternehmen.
     
  • ... legt Sorgfaltspflichten fest, die sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) orientieren und grundsätzlich die gesamte Lieferkette erfassen.
     
  • ... legt Unternehmen bestimmte umweltbezogene Pflichten auf.
     
  • ... regelt eine solide behördliche Durchsetzung, nach der eine Behörde die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrolliert und Nichteinhaltung sanktioniert. Dadurch sollen Unternehmen ihr Verhalten ändern und vorsorgende Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu vermeiden.
     
  • ... unterläuft in Bezug auf die Reichweite der Sorgfaltspflicht, die Beteiligung von Betroffenen am Sorgfaltsverfahren sowie auf die Wiedergutmachung zum Teil die Vorgaben der UNLP.
     
  • ... schafft neben den bestimmten umweltbezogenen Pflichten keine Generalklausel, die auch Biodiversität und Klimaauswirkungen berücksichtigt.
     
  • ... schafft keine eigene Anspruchsgrundlage für Betroffene, um einfacher Schadensersatz für erlittene Schäden vor deutschen Gerichten einklagen zu können.
     

Der WWF fordert daher von der neuen Bundesregierung und allen Parteien, die im Herbst 2021 zur Wahl stehen, dass sie verantwortungsvolle und nachhaltige Lieferketten etablieren!

Nächster Schritt: Ein starkes EU-Lieferkettengesetz

Andere Länder zeigen, wie es geht: In Frankreich wurde 2018 ein Gesetz verabschiedet, welches die Sorgfaltspflichten großer französischer Unternehmen regelt. Auch in den Niederlanden gibt es seit Mai 2019 ein Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu verhindern.

Neben dem deutschen Lieferkettengesetz plant auch die EU-Justizkommission ein europäisches Lieferkettengesetz. Dieses EU-Gesetz sollte das Beste aus den Sorgfaltspflichtengesetzen der Mitgliedstaaten vereinen, z.B. die Definition der gesamten Wertschöpfungskette aus den Niederlanden, die starke behördliche Durchsetzung aus Deutschland und die zivilrechtliche Haftung aus Frankreich.

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