Allein in Sachsen wurden innerhalb der vergangenen Jahre nachweislich sieben Wölfe illegal getötet. Und im Bayerischen Wald verschwinden regelmäßig Luchse in einem „Bermudadreieck“ jenseits der Nationalparkgrenzen. Im Jahr 2015 wurden hier drei absichtlich getötete Luchse gefunden. Zwischen 2010 und 2016 wurden mindestens fünf Tiere getötet, 14 Tiere gelten als verschollen.
Elfenbein, Tigerfell und Rhinohorn – das Thema Wilderei betrifft auf den ersten Blick vor allem ferne Länder und exotische Tierarten. Doch spätestens seit der Rückkehr der Wölfe und Luchse nach Deutschland belegen verschiedenste Fälle, dass das Gegenteil zutrifft. Betroffen von illegalen Tötungen sind hierzulande insbesondere Luchse, Wölfe und Greifvögel aber auch Fischotter und Biber.
Tatsächliches Ausmaß der Wilderei ist unbekannt

Noch mehr Fälle sind bekannt, bei denen Greifvögel und Eulen gefangen, verletzt oder getötet wurden. Von 2004 bis Mitte 2014 wurden bundesweit mehr als 680 Fälle dokumentiert, bei denen mehr als 1.000 Vögel betroffen waren. Die Situation ist undurchsichtig, da es keine zentrale Dokumentation aller Fälle gibt und zudem von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Denn: Werden die getöteten Tiere nicht absichtlich an öffentlich sichtbaren Stellen abgelegt, geschieht das Auffinden zufällig. Spaziergänger die fernab der Wege laufen, stoßen auf die Tiere oder illegalen Fallen. Da es keine gezielte Suche gibt, lässt sich über das tatsächliche Ausmaß der Wilderei in Deutschland nur spekulieren.
„Wilderei“ oder „illegale Tötung“?
Der Begriff „Jagdwilderei“ bezeichnet den Eingriff in ein fremdes Jagdrecht und bezieht sich somit nur auf Arten, die der Jagdgesetzgebung unterliegen. Wenn beispielsweise jemand in einem fremden Jagdrevier Rehe schießt, wird dieser Straftatbestand als Jagdwilderei bezeichnet.
Bei der „illegalen Tötung“ von streng geschützten Tierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, handelt es sich der rechtlichen Definition nach also nicht um Jagdwilderei. Dennoch wird der Begriff Wilderei häufig synonym für die illegale Tötung geschützter Wildtiere verwendet.
Großer Nachholbedarf
Aus Sicht des WWF hat Deutschland bei der Verfolgung von Artenschutzkriminalität großen Nachholbedarf, da die Täter in den meisten Fällen nicht gefasst werden. Um eine konsequente Strafverfolgung sicherzustellen, braucht es neben der Aufklärung der Bevölkerung vor allem entsprechende Fachkenntnis bei der Polizei und den ermittelnden Behörden sowie Strukturen und Netzwerke, um einen besseren Informationsfluss zu ermöglichen.
Zudem fordert der WWF eine umfangreiche und vollständige Dokumentation und Veröffentlichung der Fälle. Wilderei muss im politischen und gesellschaftlichen Diskurs als ernst zu nehmendes, kriminelles Problem erkannt werden und darf nicht länger den Status eines Kavaliersdeliktes haben.
Methoden der Täter

Zum Einsatz kommen häufig Giftköder, Fallen und Schusswaffen. Verschiedene Fallentypen, die zum Teil mit noch lebenden Ködern versehen werden, werden vor allem bei der Verfolgung von Greifvögeln verwendet. Obwohl Habichtfangkörbe, Leiterfallen und Tellereisen verboten sind, werden diese immer wieder durch die Polizei beschlagnahmt.
Auch mit Gift präparierte Köder werden häufig für die Tötung von Greifvögeln eingesetzt. Meist dienen Schlachtabfälle oder Eier als Lockmittel, welches zum Beispiel mit dem in der EU verbotenem Insektizid Carbofuran versetzt wird. Das durch den Köder aufgenommene Nervengift führt dann zum Tod des Tieres. Auch das Luchsweibchen Tessa wurde 2012 in Bayern durch einen mit Carbofuran präparierten Rehkadaver getötet. Ein weiteres Luchsweibchen wurde wohl mit einer Drahtschlinge erdrosselt. Bei den bisher in Deutschland gefundenen, getöteten Wölfen wurde der Einsatz von Munition als häufigste Todesursache festgestellt.
Aufklärung
Es gibt nur wenige erfolgreich aufgeklärte Fälle von illegaler Tötung streng geschützter Wildtiere in Deutschland. Die Verfolgung dieser Fälle fristet bei Staatsanwaltschaften und Polizei häufig ein Nischendasein, da die Verfolgung andere Delikte Vorrang hat. Für eine erfolgreiche Ermittlung bedarf es jedoch einer intensiven kriminologischen Untersuchung.
So müssen Hinweise am Tatort schnellstens gesichert werden und das bereits, wenn schon der kleinste Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Bei einem Ende 2015 in Bayern vermeintlich überfahrenem Luchs stellte sich erst später heraus, dass das Tier zuvor absichtlich getötet worden war. Wertvolle Hinweise wurden womöglich nicht unmittelbar gesichtet.
Auch bei dem 2016 in Sachsen-Anhalt getöteten Wolf wurde der Fundort erst nachträglich durch die Polizei in Augenschein genommen. Zweifelsohne ist die Beweislage häufig schwierig, da Tat- und Fundort mitunter nicht übereinstimmen und sich nur wenige Zeugen melden.
Doch selbst wenn es zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommt, bedeutet das nicht, dass die Täter entsprechend bestraft werden. Beispielsweise wurde der Schütze, der 2009 in Tucheim/Sachsen-Anhalt bei einer Jagd einen Wolf erschoss, zwar ermittelt, doch das Amtsgericht Burg entschied, kein Hauptverfahren zu eröffnen, da es keinen hinreichenden Tatverdacht erkennen konnte. Der Täter hatte wohl angegeben, den Wolf für einen streunenden Hund gehalten zu haben.
Was tut der WWF?
Der WWF setzt sich in Deutschland dafür ein, dass Wilderei im politischen und gesellschaftlichen Diskurs als gravierendes, kriminelles Problem erkannt wird und nicht länger den Status eines Kavaliersdeliktes hat. Er möchte „Schweigekartelle“ aufbrechen, professionelle Strukturen von Wilderern und Artenschmugglern aufdecken und setzt sich dafür ein, dass die Strafverfolgung verbessert wird.
Um Anreize für die Meldung von Hinweisen zu geben, setzt er bei der Tötung von Seeadlern, Wölfen und Luchsen regelmäßig Belohnungen aus. In zahlreichen Projekten versucht der WWF zudem, die Akzeptanz gegenüber Wolf und Luchs durch Aufklärung und Einbindung verschiedener Interessensgruppen zu verbessern.
Der Fünf-Punkte-Plan des WWF gegen Wilderei in Deutschland
1. Anti-Wilderei-Offensive der Bundesländer
Die illegale Tötung streng geschützter Wildtiere in Deutschland darf nicht länger den Status eines Kavaliersdeliktes haben, Taten müssen konsequent verfolgt werden und dürfen nicht als zweitrangige Randerscheinung im Alltag der Ermittlungsbehörden gelten. Es braucht ein eindeutiges Signal durch die Innenminister der Länder, damit die Wilderei in Deutschland endlich als gravierendes Problem mit entsprechendem Handlungsdruck wahrgenommen wird. Es bedarf der Bereitstellung entsprechender Haushaltbudgets und Mitarbeiterkapazitäten, bestenfalls der Einrichtung von Stabstellen oder anderer geeigneter Organe in den Landesumweltministerien bzw. Landeskriminalämtern die örtliche Behörden unterstützen und ein handlungsfähiges Netzwerk von erfahrenen Personen, Behörden, Ermittlern und Beobachtern vor Ort sicherstellen.
2. Nationale Wildtierbehörde
Es soll eine nationale Wildtierbehörde des Bundes eingerichtet werden. Sie soll nicht nur dem Schutz und der Förderung eines verbesserten Managements bedrohter Wildtiere dienen, sondern auch Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Wilderei unterstützen. Hier werden alle Artenschutzdelikte dokumentiert und zentral veröffentlicht. Jährliche Berichte sollen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und über bekannt gewordene Fälle und deren Ermittlungsstand aufklären. Ziel ist ein besseres und bundesweit einheitliches Monitoring sowie die Erarbeitung einheitlicher Handlungskonzepte für das Vorgehen beim Auffinden eines getöteten, streng geschützten Wildtieres. Schwerpunkte der Wilderei und des illegalen Handels sollen durch das koordinierte Vorgehen besser aufgedeckt werden.
3. Bürokratieabbau und klare Strukturen
Unklare Zuständigkeiten dürfen einer erfolgreichen Ermittlung nicht im Wege stehen. Dafür muss jedes Bundesland die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen. Außerdem soll das Vorgehen beim Auffinden von getöteten, streng geschützten Wildtieren bestimmter Risikoarten bundesweit standardisiert werden. Handlungsanweisung sollten gemeinsam mit Pathologen und Kriminologen erarbeitete Standards zur Datenaufnahme vor Ort enthalten sowie klare Regelungen darüber, welche Behörden und Institutionen (auch auf Landes- und Bundesebene) unmittelbar in die Untersuchungen mit einbezogen werden müssen. Außerdem muss es z.B. eine vom WWF schon lange geforderte Reform des Jagdrechts geben, die auch die Überprüfung des Aneignungsrechts von streng geschützten Arten für Jäger beinhaltet.
4. Ausbildungsinitiative für Justiz und Polizei
Das Thema Artenschutzkriminalität muss stärker in der Regelausbildung von Polizeibeamten thematisiert werden. Zudem bedarf es gezielter Schulungs- und Weiterbildungsangebote für Staatsanwälte, Richter und Ermittler.
5. Runde Tische Wilderei
Es muss stärker an den Ursachen illegaler Tötung besonders betroffener Wildtiere wie Wolf, Luchs und Greifvögel gearbeitet werden. Runde Tische und Informationsveranstaltungen sollen Landnutzern, Tierhaltern, Naturschützern und Politikern einen konstruktiven Dialog ermöglichen. Die Jagd- und Nutztierhalterverbände sollten zudem als Partner noch stärker als bisher auf die Akzeptanzarbeit innerhalb ihrer Strukturen hinwirken. Für die Bevölkerung aus ländlichen Regionen müssen Möglichkeiten der Partizipation geschaffen werden, z. B. stärkere Einbindung in das Monitoring und Management großer Beutegreifer.
Weitere Informationen und Downloads
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Wilderei in Deutschland – die betroffenen Arten
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Wilderei-Notruf
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Artenschutzrecht: Fachtagungen und Projektmaterialien