Das erste europäische Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) wurde 1979 durch die europäischen Umweltminister im Europarat verabschiedet. Per Ratsentschluss wurde die Konvention 1982 von der Europäischen Staatengemeinschaft angenommen und trat in Deutschland 1985 in Kraft.

Bisher sind dem Übereinkommen 45 Staaten beigetreten, darunter auch europäische Staaten außerhalb der EU und vier afrikanische Staaten: Burkina Faso, Marokko, Senegal und Tunesien. Auf ihren Staatsgebieten liegen die Überwinterungsgebiete einiger europäischer Vogelarten.

Das erste europäische Übereinkommen zum Naturschutz hat die Erhaltung wildlebender Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume sowie eine Zusammenarbeit der Europäischen Staaten im Naturschutz zum Ziel. Von besonderer Bedeutung sind dabei gefährdete und empfindliche Arten, deren Lebensräume sowie die europaweite Verknüpfung der Lebensräume in einem Netzwerk (Emerald Network). Zu diesem tragen die EU-Mitgliedstaaten das „Natura 2000“ Netzwerk aus der FFH-Richtlinie bei.

Die Konvention regelt den Schutz von Arten unter anderem durch Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen sowie der Verpflichtung zum Schutz ihrer Lebensräumen.

In den drei Anhängen sind derzeit über 1.900 gefährdete europäische Tier- und Pflanzenarten geschützt.