Seit 1992 sind dem Übereinkommen 196 Staaten inklusive der Europäische Union beigetreten. Für die Bundesrepublik Deutschland trat das Übereinkommen am 29. Dezember 1993 völkerrechtlich in Kraft. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, die Bestimmungen der Konvention in nationales Recht zu übertragen und nationale Biodiversitätsstrategien zu erarbeiten. Im November 2007 legte die Bundesregierung ihre Nationale Strategie vor. Damit kam sie erst 14 Jahre nach Unterzeichnung des Übereinkommens ihrer Pflicht der nationalen Umsetzung nach.
Mit der Convention on Biological Diversity - CBD steht ein völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zur Verfügung, das drei Hauptziele verfolgt:
- Den Erhalt der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen und aller Gene.
- Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Darunter versteht man, Wälder, Flüsse, Meere, wildlebende Tiere und Pflanzen so zu nutzen, dass sie in ihrer Nutzungsfähigkeit nicht abnehmen und somit auch zukünftigen Generationen erhalten bleiben.
- Die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Gewinne und Vorteile, z.B. bei der Gewinnung und Vermarktung von Naturmedizin aus wildlebenden Arzneipflanzen.
Die Konvention regelt somit die umfassende Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in allen Lebens-, Wirtschafts- und Nutzungsbereichen des Menschen im Sinne der Nachhaltigkeit. Politik, Wirtschaftsunternehmen und Verbraucher sind aufgefordert, ihren Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt und der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen als Lebens- und Wirtschaftsgrundlage aller Menschen zu leisten.
Das Sekretariat der CBD ist in Montreal/Kanada angesiedelt. Weitergehende Informationen über die CBD sind auf der Webseite www.cbd.int erhältlich.