Neue Heiztechnologien wie eine Wärmepumpe helfen beim Energie sparen © Bernd Gabriel

Wir erklären das Gebäudemodernisierungsgesetz

Stand: 30.07.2026

Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz eine Kehrtwende in der Politik zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors eingeleitet. Das Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten und das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Der Bundestag hat dies Anfang Juli 2026 beschlossen. Doch was bedeutet das konkret?

Modernes Mehrfamilienhaus © Maryana Serdynska / iStock / Getty Images
Modernes Mehrfamilienhaus © Maryana Serdynska / iStock / Getty Images

Gebäude in Deutschland verbrauchen viel Energie – zu viel. In der Bundesrepublik entfällt etwa ein Drittel des Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor. Dabei werden jährlich 100 Millionen Tonnen CO2-Emissionen freigesetzt.

Das macht etwa 15 Prozent der deutschen Emissionen aus. Diese Menge soll bis zum Jahr 2045 schrittweise auf null reduziert werden und damit den Gebäudesektor klimaneutral machen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll dafür künftig den gesetzlichen Rahmen setzen.

Seit November 2020 gilt daher das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es regelt die energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude. Ziel ist es, den Energiebedarf zu reduzieren, den Austausch fossiler Heizungen zu beschleunigen und erneuerbare Energien stärker zu nutzen.

Im Januar 2024 ist eine überarbeitete Fassung in Kraft getreten, die die Wärmewende einleiten soll. Mit dem GModG werden diese Regelungen nun teilweise verändert und zugleich neue EU-Vorgaben umgesetzt. Es gilt ab Anfang 2027.

Die Anforderungen des Gebäudmodernisierungsgesetzes

Haussanierung © IMAGO / Rene Traut
Haussanierung © IMAGO / Rene Traut

Das GModG legt energetische Standards für Gebäude fest: Neubauten müssen künftig sogenannte „Nullemissionsgebäude“ sein. Dies gilt für öffentliche Neubauten ab 2028, für private ab 2030. Sie dürfen am Standort des Gebäudes keine fossilen Emissionen mehr verursachen und müssen eine sehr hohe Energieeffizienz aufweisen.

Auch für Bestandsgebäude gelten neue Anforderungen. Dazu gehören Austausch- und Sanierungspflichten für Mehrfamilienhäuser. Ausnahmen gelten aber beispielsweise für denkmalgeschützte Bauten oder Kirchen. Nicht-Wohngebäude wie Bürogebäude müssen ab 2030 bestimmte Energiestandards einhalten, die 2033 nochmals verschärft werden.

Für Hausbesitzer:innen bedeutet das, dass sie beim Heizungstausch oder einer Sanierung die energetischen Anforderungen des GModG erfüllen müssen. Welche Maßnahmen notwendig sind, hängt vom Gebäude und seiner Nutzungsart ab.

Außerdem müssen Neubauten ab 2027 schrittweise mit Solarenergie ausgestattet werden. Diese Vorgabe gilt allerdings nicht für Wohngebäude. Damit bleibt der bisherige Flickenteppich unterschiedlicher Landesregelungen bestehen. Der WWF Deutschland setzt sich seit Langem ein, bundesweit einheitliche und ambitionierte Regelungen für einen Solardachstandard zu schaffen.

Für die Planung empfiehlt sich die Beratung durch eine:n Energieberater:in vor – auch um staatliche Förderungen nutzen zu können.

Klimapolitisches Chaos

Pipeline zur Erzeugung von Wasserstoff © audioundwerbung / iStock / Getty Images
Pipeline zur Erzeugung von Wasserstoff © audioundwerbung / iStock / Getty Images

Die größte Änderung betrifft die Wahl der Heizungsanlage. Bislang galt: Neue Heizungen mussten seit 2024 mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Dieser Grundsatz wird mit dem neuen GModG nun restlos gestrichen werden. Damit können künftig auch wieder neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Aus der Sicht des WWF ist das ein klimapolitischer Rückschritt.

Stattdessen soll ab 2029 die sogenannte „Bio-Treppe“ gelten. Haushalte mit Öl- oder Gasheizungen müssen dann schrittweise steigende Anteile vermeintlich „grüner“ Brennstoffe nutzen. Diese sollen bei zehn Prozent starten und bis 2040 auf 60 Prozent steigen.

Neben der „Bio-Treppe“, die Haushalte adressiert, soll in einem separaten Gesetz ab 2026 eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Sie soll Energieunternehmen verpflichten, bis 2045 fossiles Öl und Gas schrittweise durch Alternativen wie Biomethan oder Wasserstoff zu ersetzen.

Warum der WWF diese Pläne kritisch sieht

Stau auf der Autobahn @ Tim Siegert-batcam / iStock / Getty Images
Stau auf der Autobahn @ Tim Siegert-batcam / iStock / Getty Images

Nach Einschätzung des WWF lösen die „Bio-Treppe“ und die „Grüngasquote“ das eigentliche Problem nicht. Biomethan und Wasserstoff sind knapp und werden auch in der Industrie und im Verkehr benötigt. Mit steigender Nachfrage dürften die Preise weiter steigen. Haushalte würden dadurch langfristig auf teure Brennstoffe angewiesen bleiben.

Tatsächlich liegen schon Tarife mit mindestens 65 Prozent „Grüngas“-Anteil im Schnitt etwa 15 Cent pro Kilowattstunde über dem Preis von reinem Erdgas.

Der WWF warnt deshalb vor einer Kostenfalle für Verbraucher:innen – insbesondere für Mieter:innen, die sich die Heizung nicht aussuchen können. Ohne Details zur Ausgestaltung ist klar, dass reale Emissionsminderungen vertagt werden. Die Bundesregierung verlegt damit die politische Verantwortung für den Klimaschutz im Gebäudesektor ins Private.

Ein großes Dilemma

Füße an der Heizung wärmen
Füße an der Heizung wärmen © Evgen_Prozhyrko / iStock / GettyImages

Denn Gas- und Ölheizungen sind in der Anschaffung häufig günstiger als klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen. Im laufenden Betrieb sind klimafreundliche Heizungen jedoch die beste Option – auch fürs eigene Portemonnaie.

Für selbstnutzende Eigentümer:innen lohnt sich deshalb eine Wärmepumpe langfristig.

Bei vermieteten Gebäuden entsteht dagegen, das sogenannte „Vermieter-Mieter-Dilemma”. Vermieter:innen entscheiden häufig vor allem nach den Investitionskosten, während Mieter:innen über ihre Betriebskosten die finanziellen Folgen dieser Entscheidung tragen.

Steigende CO2-Preise, höhere Gasnetzentgelte und die Einführung der sogenannten „Bio-Treppe“ könnten für viele mietende Haushalte zur zusätzlichen, aber vermeidbaren, Kostenfalle werden.

Heizungsanlage © nullplus / GettyImages
Heizungsanlage © nullplus / GettyImages

Der WWF spricht sich deshalb dafür aus, dass Vermieter:innen künftig zwar nicht die regulären Verbrauchskosten, wohl aber die zusätzlichen Mehrkosten fossiler Heizsysteme übernehmen. So würden Mieter:innen vor vermeidbaren finanziellen Belastungen geschützt und zugleich Anreize geschaffen, auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen. Gleichzeitig sollten insbesondere kleine Vermieter:innen gezielt beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen unterstützt werden.

Die Bundesregierung sieht im neuen GModG zwar auch eine Kostenteilung vor. Demnach sollen Mieter:innen jedoch zunächst die Hälfte diese Mehrkosten tragen, bei der „Bio-Treppe“ langfristig sogar 85 Prozent der Mehrkosten. Der WWF hält das aber für unzureichend.

Wir plädieren daher für eine ganzheitliche Wärmewende, die Anreize für den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme schafft, Mieter:innen vor fossilen Kostenfallen schützt und durch gezielte Förderprogramme eine faire und praktikable Umsetzung ermöglicht.

Was bleibt

Auch wenn die Bundesregierung sich de facto von der Einhaltung der Klimaschutzziele verabschiedet und die Verantwortung auf Haushalte übertragen hat, gibt es eine gute Nachricht:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde ebenfalls angepasst. Der Austausch alter Heizungen kann – je nach Einkommen – künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.

Klimafreundliche Lösungen werden trotz voraussichtlicher Verschlechterung im GModG nicht abgeschafft und auch die gut funktionierende Förderung soll gesichert bleiben.

Für Haushalte bedeutet das: Niemand ist gezwungen, auf teure, unsichere fossile Heizungen mit fragwürdigen „Gasquoten“ und „Treppen“ zu setzen. Denn klimafreundliche Heizungen wie die Wärmepumpe sind heute schon langfristig wettbewerbsfähiger als eine neue Gasheizung.

  • Solarmodule (Photovolatik) © Shutterstock / foxbat / WWF Megatrends der globalen Energiewende

    Die Herausforderungen der Transformation des weltweiten Energiesystems sind gestiegen. Deshalb aktualisiert der WWF die „Megatrends der globalen Energiewende“. Weiterlesen...

  • rooftop with solar panels Solarpflicht und erneuerbare Heizungen

    Die Bundesregierung hat sich in der Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2023 das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 80 Prozent grünen Strom am Netz zu haben. Weiterlesen...

  • Solaranlage auf Fabrikdach © imago images / Mario Aurich Klimaschutz vor Ort ermöglichen

    Klimaschutz und Anpassungen an die Klimakrise sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die auf allen politischen Ebenen umgesetzt werden müssen. Nur so können die Klimakrise bewältigen zu können. . Um Klimaschutzmaßnahmen lokal umsetzen zu können, spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle. Weiterlesen...