Im Jahr 2013 hat die EU-Kommission die Verwendung für Neonicotinoide und andere insektizide Wirkstoffe teilweise eingeschränkt. Hersteller der Giftstoffe, darunter Bayer und BASF hatten dagegen geklagt – mit Unterstützung aus der Saatgutbranche und der Agrarchemie.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2018 bestätigte das Verbot! Ein großer Erfolg für die Bienen und die Biodiversität – dank der Aurelia-Stiftung. Das Gericht hat ausdrücklich bestätigt, dass der Bienen- und Umweltschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat.
Doch Bayer blieb hartnäckig und ging in die nächste Instanz. Auch hier hat der Artenschutz gewonnen: Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshof bestätigt das Anwendungsverbot des Europäischen Gerichts für Bayers Neonicotinoide weitgehend und empfiehlt eine grundlegende Verbesserung des Bienenschutzes.
Wieder ein Erfolg für den Bienenschutz! Der Europäische Gerichtshof bestätigt nach acht Jahren Rechtsstreit das partielle Verbot von bestimmten Insektiziden.