Restaurants, Bistros und Cafés, aber auch Hotels und Cateringservices, die Essen zum Mitnehmen verkaufen und gewisse Mindestkriterien erfüllen, sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, neben der Einweg- auch eine Mehrwegverpackung anzubieten. Das hört sich erst einmal gut an, der Teufel liegt allerdings im Detail: Denn das Gesetz gilt nicht für alle, sondern nur für diejenigen Betriebe, die mehr als fünf Mitarbeitende haben oder deren Räume größer als 80 Quadratmeter sind. Die Mehrheit, nämlich über 60 Prozent der Imbisse, Bistros und ähnlichen Betriebe sind damit von der Regelung ausgenommen und dürfen weiterhin ausschließlich Einwegverpackungen verwenden. Da es in der Gastronomie zurzeit einen Trend zu kleineren Betrieben gibt, bleiben in Zukunft womöglich immer weniger, für die das Gesetz tatsächlich gilt.
Was noch im Kleingedruckten steht: Eine echte Mehrwegalternative muss nur für Getränke angeboten werden. Essensverpackungen dürfen weiterhin auch in Papier- oder Aluminiumverpackungen angeboten werden. Darauf haben sich in den Interviews, die im Rahmen der Erhebung durchgeführt wurden, auch zahlreiche Vertreter:innen von Gastrobetrieben berufen. In Zukunft würden sie einfach Verpackungen aus Papier oder Aluminium für Speisen einsetzen, anstatt eine echte Mehrwegalternative zu entwickeln.