Mit Spannung hatten Umweltschützer das Urteil erwartet, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 01. Juli 2015 fällte: Es geht um die Vertiefung der Weser – und dieses Urteil ist richtungsweisend auch für die geplante Vertiefung der Elbe. Eines ist klar nach dem Urteil in Luxemburg: Flüsse dürfen durch Vertiefungen nicht geschädigt werden. Ausnahmen sind möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Hamburg muss nun um seine Pläne zur Elbvertiefung fürchten.

Die drei wichtigsten Fragen – beantwortet von Beatrice Claus vom WWF

1) Was bedeutet das Urteil des EuGH für die geplante Elbvertiefung?

Die Hürden, die Hamburg jetzt nehmen muss, sind durch das Urteil definitiv größer geworden! Denn es geht hier nicht nur um die Weser, sondern um die Wasserrahmenrichtlinie für alle europäischen Gewässer. Eine zentrale Frage, die in Luxemburg verhandelt wurde: Ab wann ist eine Verschlechterung des Gewässerzustandes nicht mehr zulässig? Die Grenzen hierfür sind nun viel niedriger als bisher ausgelegt. Sobald sich nur ein Indikator – wie zum Beispiel der Sauerstoffgehalt des Wassers – um eine Bewertungsstufe verschlechtert, ist es ein nicht zulässiger Eingriff. Das trifft auf die Elbe zu.

Pressemitteilung

  • Containerschiff an der Unterelbe © Sabine Vielmo Nach dem EuGH-Urteil:

    Elbvertiefung ohne weitere Verbesserungmaßnahmen nicht genehmigungsfähig. Weiterlesen ...

2) Was wird jetzt passieren? Wird Hamburg Wege für eine Vertiefung finden?

Hamburg hat eine Ausnahme beantragt und genehmigt bekommen. Durch das EuGH-Urteil haben sich die Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aber verschärft: Je schlechter der Ist-Zustand eines Gewässers ist, desto schwieriger ist die Ausnahme. Die Richter in Luxemburg haben nochmals ausdrücklich betont, dass alle europäischen Länder eine Pflicht zur Verbesserung der Qualität ihrer Gewässer haben.
Wie will man trotz eines Eingriffs wie der Elbvertiefung eine Verbesserung erreichen?
Hamburg wird seine Pläne wohl stark nachbessern müssen. Dabei werden Absichtserklärungen auf dem Papier nicht ausreichen. Umsetzungsreife, ausreichend große und wirksame Maßnahmen müssen in das laufende Verfahren aufgenommen werden. Die beste Lösung allerdings ist der Verzicht auf die Elbevertiefung und stattdessen eine Kooperation der deutschen Seehäfen Hamburg, Wilhelmshaven und Bremerhaven im Containerumschlag, um die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens auch für die Zukunft zu sichern. Die Genehmigung einer Ausnahme ist nur möglich, wenn keine Alternativen vorliegen. Aus Sicht der Umweltverbände ist die Hafenkooperation aber eine Alternative zur Flussvertiefung.

3) Was bedeutet das Urteil insgesamt für den Naturschutz?

Das Urteil stellt einen Meilenstein für den Gewässerschutz in ganz Europa dar und ist ein klarer Sieg für den Umweltschutz. In Zukunft werden Gewässer in Europa besser geschützt. Bei allen Infrastrukturmaßnahmen in europäischen Gewässern werden die ökologischen Belange eine viel größere Bedeutung als bisher bekommen. Außerdem hat sich gezeigt, dass die Klagemöglichkeit der Umweltverbände zur Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen zum Umwelt- und Gewässerschutz ein wichtiges Instrument für einen effektiven Schutz der Natur ist.

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