So ist fast das gesamte Wattenmeer von der Krabbenfischerei betroffen, wie eine aktuelle WWF-Studie zeigt. Die geschleppten Netze schädigen die festsitzenden Tiere am Meeresboden, die einst verbreiteten „Sandkorallen“ kommen im Wattenmeer heute fast nicht mehr vor. Arten wie Katzenhaie, Rochen oder Seepferdchen sind aus dem Wattenmeer praktisch verschwunden. Auch der Anteil des Beifangs bei dieser Fischerei ist sehr hoch, kleine Fische und wirbellose Tiere bleiben in sehr großer Zahl in den Netzen mit den kleinen Maschen hängen. Nur ein Teil überlebt diese Prozedur.
Erhebliche Verbesserungen sind also notwendig, damit die Krabbenfischerei im Einklang mit dem Schutz des Wattenmeeres arbeitet und damit auch unter Wasser wieder ein vielfältiges und natürliches Ökosystem entsteht. Für solche Verbesserungen setzt sich der WWF in eigenen Projekten ein.
Das Wattenmeer ist ein einzigartiger Naturraum und deshalb aus gutem Grund geschützt – zu einem großen Teil sogar als Nationalpark. Eine ungestörte Naturentwicklung nach dem Motto “Natur Natur sein lassen“ ist hier das oberste Ziel. Vieles wurde hierfür erreicht und der Schutz des Wattenmeeres ist insgesamt ein sehr großer Erfolg.
Große Teile des Wattenmeeres liegen jedoch unter Wasser und für die Unterwasserwelt hat der Schutz bislang nur wenig Gutes gebracht. Denn die fast flächendeckende Fischerei nimmt nicht genug Rücksicht auf ihren Schutz.
Netze am Wattboden und Beifang bei der Krabbenfischerei
Auch Muschelfischerei noch nicht nationalparkgerecht
Sehr problematisch ist auch die Muschelfischerei im Nationalpark. So trägt die Fischerei auf Miesmuscheln dazu bei, dass zu wenige natürliche Muschelbänke auf dem Wattboden sowie unter Wasser existieren. Zusätzlich wurden viele künstliche Kulturflächen mit so genannten „Saatmuscheln“ geschaffen. Über Jahre wurden Saatmuscheln sogar aus anderen Ländern importiert – mit dem ständigen Risiko, gebietsfremde invasive Arten in den Nationalpark einzuschleppen. Zusammen mit der Schutzstation Wattenmeer hat der WWF dagegen geklagt – Ende 2011 wurde diese Praxis vom Oberverwaltungsgericht Schleswig untersagt. Das Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Im Juli 2015 konnten sich in Schleswig-Holstein Landesregierung, Muschelfischer und Naturschutzverbände – darunter der WWF – auf Eckpunkte für eine künftige nationalparkverträgliche Muschelfischerei einigen. Diese Vereinbarung wird seitdem umgesetzt und ist ein großer Erfolg für den Nationalpark, zugleich aber auch eine Absicherung für die Muschelfischer. Im niedersächsischen Wattenmeer gibt es noch keine Verständigung für vergleichbare Verbesserungen des Nationalparkschutzes. Deshalb ist aus Sicht des WWF die dort erfolgte MSC-Zertifizierung der Fischerei nicht gerechtfertigt.
Die Fischerei auf Herzmuscheln muss, um an diese Muschelart zu kommen, sogar die Oberfläche des Wattbodens zerstören. In Deutschland wurde sie deshalb schon vor langer Zeit verboten, in den Niederlanden erst vor einigen Jahren. Inzwischen können sich die betroffenen Wattflächen dort wieder erholen.
Die Europäische Auster wurde im Wattenmeer schon vor fast 100 Jahren durch Überfischung ausgerottet. Stattdessen wurde die Pazifische Auster zu Zuchtzwecken eingeführt. Die Art blieb jedoch nicht in den Zuchtanlagen und wächst nun an zahlreichen Stellen im Watt. Heimische Art ausgerottet, gebietsfremde Art massenhaft vorhanden – das ist das Ergebnis eines falschen Managements der Aquakultur.
Verbesserungsbedarf auch bei weiteren Fischereien
Derzeit wird noch ein zu hoher Anteil der wandernden Fische an den Zuflüssen ins Wattenmeer durch Reusen gefangen. Und die – zum Glück nur wenig vorhandene – Stellnetzfischerei in der Nordsee vor dem Wattenmeer muss so umgestellt werden, dass keine Schweinswale in diesen Netzen ums Leben kommen.
Der WWF setzt sich weltweit dafür ein, dass Fischerei nur auf nachhaltige Weise ausgeübt wird. Im geschützten Wattenmeer muss die Fischerei die Ziele dieses sogar als Weltnaturerbe anerkannten Schutzgebietes berücksichtigen und darf seine biologische Vielfalt nicht beeinträchtigen. Dafür ist noch viel zu tun – von der Fischerei selbst, aber auch vom Gesetzgeber und den überwachenden Behörden.
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