Laut dem Umweltbundesamt sind 86% der Gewässer in Deutschland durch Abflussregulierungen und morphologische Änderungen belastet – wie zum Beispiel durch Querbauwerke, also menschengemachte Strukturen, die in Flüssen und Bächen quer zur Strömungsrichtung stehen und den ökologischen Zustand der Gewässer dadurch stark beeinflussen. Diese Strukturen wieder „ökologisch durchgängig“ zu machen oder zurückzubauen ist überall dort gesetzlich vorgeschrieben, wo die fehlende Durchgängigkeit natürlicherweise vorkommende Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt.
Nachdem es wichtig ist, dass wieder mehr Gewässer wieder frei fließen und mit ihren Auen verbunden werden, wurde in der 2024 verabschiedeten Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) festgelegt, dass bis zum Jahr 2030 EU-weit 25.000 km Flusskilometer wieder in einen frei fließenden Zustand versetzt werden sollen.