Deutschland steht an einem naturpolitischen Wendepunkt: Die Bundesregierung plant, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Was auf den ersten Blick wie ein bürokratische Formalie wirkt, hat weitreichende Konsequenzen für Artenschutz, EU-Recht und den Umgang mit einem geschützten Wildtier.
Warum will die Politik den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen?
Seit dem Jahr 2000 gibt es wieder Wölfe in Deutschland – ein Erfolg jahrzehntelanger Naturschutzarbeit. Inzwischen schwingt das Pendel beim Wolf aber von umfassendem Schutz zurück auf Bejagung. Der Wolf soll wieder ins Jagdgesetz aufgenommen werden, um die Population zu reduzieren. Zugleich wächst in Regionen mit intensiver Weidetierhaltung der Druck, schneller auf Risse reagieren zu können.
Für einzelne Landwirt:innen und Landwirte kann ein Wolfsriss ein schwerer wirtschaftlicher und emotionaler Einschnitt sein – gerade für Betriebe, die mit hohem persönlichen Einsatz arbeiten. Diese Belastungen müssen ernst genommen werden. Vor allem in ostdeutschen Bundesländern sowie in Bayern und Hessen wird deshalb seit Jahren ein Bestandsmanagement gefordert, das über die Entnahme einzelner auffälliger Tiere hinausgeht.
Im Dezember 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz vorsieht. Um den Weg dafür zu ebnen, wurde der EU-Kommission der „günstige Erhaltungszustand“ gemeldet – obwohl die wissenschaftliche Evidenz diese Einstufung nicht trägt.
Konkret heißt das:
- Jagdzeiten in Gebieten mit hoher Wolfdichte: Wölfe können dann unterschiedslos geschossen werden. Diese ist auf den Sommer gelegt - mit dem Ziel hauptsächlich Welpen zu schießen.
- Wölfe sollen in bestimmten 'Weidegebieten’ das ganze Jahr geschossen werden. Wenn Tiere Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde überwinden, können sie auch außerhalb der üblichen Jagdzeiten geschossen werden - auch wenn die Population in einem ungünstigen Erhaltungszustand ist.
- Bestandsregulierung durch Länder, ohne bundesweit abgestimmte Kriterien und Monitoring.
Erhebliche Zweifel
Der Bundestag und Bundesrat stimmten schon zu, dass der Wolf rechtlich ins Jagdgesetz aufgenommen werden soll. Nicht nur Umweltverbände wie der WWF, sondern auch Fachausschüsse aus Agrar und Umwelt kritisieren den Entwurf aber als zu unausgereift, wenig regional differenziert und fordern ein bundesweites Monitoring/Management. Sie sehen den Entwurf als „Schnellschuss“ der Bundesregierung, der nicht ausreichend fachlich abgestimmt und praxistauglich sei.
Es gab und gibt erhebliche Zweifel, ob das Gesetz mit dem europäischem Artenschutzrecht vereinbar ist. Und die Datengrundlage zur Feststellung eines günstigen Erhaltungszustands hält nicht nur der WWF für unwissenschaftlich. Von einigen Bundesländern kamen Forderung nach stärkeren fachlichen Weichenstellungen. Diesen Forderungen können wir uns nur anschließen.
Unsere Kritik: Jagd löst keine Nutztierschäden!
Beim WWF begrüßen wir einen konstruktiven Dialog über Konfliktmanagement. Doch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz in dieser Form ist fachlich falsch, ökologisch riskant und politisch kurz gedacht. In der vorliegenden Form wird die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz der Weidetierhaltung nicht helfen und bricht europäisches Recht.
Gefahr für den Wolf
Der Wolf als ehemals ausgestorbene Art in Deutschland hat sich dank jahrzehntelanger Schutzbemühungen wieder etabliert.
Eine Aufnahme in das Jagdgesetz darf nicht dazu führen, dass diese Erfolge gefährdet werden. Die bisherigen Eckpunkte lassen erheblich Zweifeln erkennen, ob der Erhaltungszustand dauerhaft gesichert ist – eine zentrale Vorgabe der EU-FFH-Richtlinie.
Anlasslose Jagd schadet – sie nutzt niemandem
Wissenschaft und Praxis zeigen eindeutig, dass ungezielte Abschüsse keine Nutztierrisse reduzieren. Sie können Übergriffe sogar verschärfen, anstatt sie zu mindern.
Jagd auf Wölfe ohne konkreten Anlass – etwa allein aufgrund von regionaler Populationsgröße – lehnen wir strikt ab. Studien und Erfahrungen zeigen, dass anlasslose Jagd Rudelstrukturen destabilisieren können und nachweislich nicht effektiv zur Reduktion von Nutztierrissen beitragen.
Keine „wolfsfreien Zonen“
Vorgeschlagene „wolfsfreie Gebiete“ sind rechtlich nicht haltbar und fachlich nicht sinnvoll.
Sie widersprechen der FFH-Richtlinie und würden in Europa ein gefährliches politisches Signal senden. Die Rückkehr des Wolfs ist ein europaweiter Erfolg und seine erneute regionale Auslöschung wäre ein Rückschritt von historischem Ausmaß.
Herdenschutz als Schlüssel – nicht Abschuss
Die wirksamste und nachhaltigste Methode, Nutztiere zu schützen, ist präventiver Herdenschutz. Maßnahmen wie mobile Elektrozäune oder Herdenschutzhunde haben bereits zu einem Rückgang der Nutztierrisse geführt – trotz steigender Wolfspopulation.
Diese Entwicklung verdient mehr Förderung, nicht weniger.
Monitoring und Management müssen modernisiert werden
Ein Artenschutz-Management ohne verlässliche Daten ist wirkungslos. Vollzug und Monitoring müssen nach bundeseinheitlichen Vorgaben erfolgen. Die Gesetzesentwürfe sehen derzeit nur eine Berichtspflicht an den Bundestag alle fünf Jahre vor – ein zu großer Zeitraum, wenn es um eine Art geht, deren Bestandsdynamik lokal stark schwankt.
Ein bundesweit einheitliches, engmaschiges Monitoring ist unverzichtbar, um rechtzeitig negative Entwicklungen zu erkennen und gegenzusteuern.
Fazit: Schutz stärken, nicht schwächen
Der Wolf gehört seit dem Jahr 2000 wieder zu unserer heimischen Tierwelt. Doch dieser große Erfolg des Artenschutzes ist kein Selbstläufer. Wenn Politik und Gesellschaft verantwortungsvoll miteinander leben wollen, dann muss der Wolf geschützt werden, die Konflikte brauchen pragmatische Lösungen.
Wir fordern deshalb:
- Keine anlasslose Jagd auf den Wolf
- Keine wolfsfreien Zonen
- Vorrang für nachhaltigen Herdenschutz: Risse von Weidetieren können nur durch Herdenschutz abgemindert werden
- Bundesweites, rechtssicheres Monitoring
- Klare Zuständigkeiten und wissenschaftlich fundierte Entscheidungen
Nur so kann eine Lösung gefunden werden, die sowohl dem Artenschutz als auch berechtigten Interessen der Weidetierhalter gerecht wird – im Einklang mit deutschem Recht und europäischem Artenschutzrecht. Nur so kann sich das Zusammenleben von Mensch und Wolf langfristig tragfähig entwickeln.
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